Michendorf ist eine amtsfreie Gemeinde im Osten des Landkreises Potsdam-Mittelmark in Brandenburg südlich von Potsdam
Bundesland
Landkreis
Potsdam-Mittelmark
Einwohner
13.618 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14552
Vorwahlen
033205,033204 (Stücken)
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Michendorf
Am Markt 1
14552 Michendorf
2. Landkreis Potsdam-Mittelmark
Am Neuen Markt 1
14806 Bad Belzig
3. Bürgeramt Michendorf
Am Markt 1
14552 Michendorf
Gemeinde Michendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
13:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Michendorf gibt es Pläne für die Bebauung des ehemaligen Telekom-Geländes durch den Investor Guels Immobilien. Der Investor plant, dort ein Gewerbe- oder Wohngebiet zu entwickeln, was jedoch auf Widerstand von lokalen Bürgern stößt, die eine Renaturierung des Gebiets und den Erhalt als ruhige Spazierzone bevorzugen. Die Gemeindevertreter haben in einer Tendenzabstimmung gegen ein Wohngebiet und für ruhiges Gewerbe gestimmt. Der Investor ist bereit, Kompromisse zu finden, jedoch nicht eine reine Renaturierung des Gebiets.
Zusätzlich gibt es den Bebauungsplan Nr. 32 "Innovationspark Michendorfer Chaussee" in der Nähe, der seit 2007 besteht, aber bislang nicht umgesetzt wurde. Dieser Plan sieht die Schaffung eines Gewerbegebiets vor, das jedoch angesichts der aktuellen Bedingungen angepasst werden muss, um auch kleinere gewerbliche Nutzungen zu ermöglichen.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.