Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Michendorf

Michendorf ist eine amtsfreie Gemeinde im Osten des Landkreises Potsdam-Mittelmark in Brandenburg südlich von Potsdam
Bundesland
Brandenburg
Landkreis
Potsdam-Mittelmark
Einwohner
13.618 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14552
Vorwahlen
033205,033204 (Stücken)
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Michendorf
Am Markt 1
14552 Michendorf

2. Landkreis Potsdam-Mittelmark
Am Neuen Markt 1
14806 Bad Belzig

3. Bürgeramt Michendorf
Am Markt 1
14552 Michendorf
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 13:00 - 15:30 Dienstag: 09:00 - 12:00 13:00 - 17:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 13:00 - 15:30 Donnerstag: 09:00 - 12:00 13:00 - 15:30 Freitag: 09:00 - 12:00 13:00 - 14:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
In Michendorf gibt es Pläne für die Bebauung des ehemaligen Telekom-Geländes durch den Investor Guels Immobilien. Der Investor plant, dort ein Gewerbe- oder Wohngebiet zu entwickeln, was jedoch auf Widerstand von lokalen Bürgern stößt, die eine Renaturierung des Gebiets und den Erhalt als ruhige Spazierzone bevorzugen. Die Gemeindevertreter haben in einer Tendenzabstimmung gegen ein Wohngebiet und für ruhiges Gewerbe gestimmt. Der Investor ist bereit, Kompromisse zu finden, jedoch nicht eine reine Renaturierung des Gebiets.

Zusätzlich gibt es den Bebauungsplan Nr. 32 "Innovationspark Michendorfer Chaussee" in der Nähe, der seit 2007 besteht, aber bislang nicht umgesetzt wurde. Dieser Plan sieht die Schaffung eines Gewerbegebiets vor, das jedoch angesichts der aktuellen Bedingungen angepasst werden muss, um auch kleinere gewerbliche Nutzungen zu ermöglichen.

FAQ

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?

Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:

  1. Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
  2. Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
  3. Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
  4. Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
  5. Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
  6. Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.

Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.

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Was ist ein Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und dient als Planungsinstrument. Er stellt die städtebaulichen und entwicklungspolitischen Ziele dar und gibt nach den §§ 5 ff. Auskunft über die Gesamtgestaltung des Plangebietes. Dazu gehört die Lage von Gebäuden, Straßen, Plätzen, Parks usw.

Darüber hinaus legt der Förderplan die Art der Bodennutzung fest, die nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Gemeinde entwickelt werden soll. Der Förderplan legt also im Wesentlichen fest, welche Gebiete der Gemeinde in einem Zeitraum von etwa zehn bis fünfzehn Jahren bebaut werden sollen.

Nach den §§ 5 ff. BauGB hat der Förderplan vor allem die Aufgabe, die zur Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) darzustellen. Darüber hinaus gibt der Förmerplan die besondere Art der baulichen Nutzung (Sonderbauflächen) und das allgemeine Maß der baulichen Nutzung (Flächen für das allgemeine Maß der baulichen Nutzung) an.