Mickhausen ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Augsburg und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Stauden mit Sitz in Langenneufnach.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Schwaben                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
1418 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
86866                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
08204                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Laiber, Niederhof, Rieger, Laiber, Niederhof, Rieger                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Mickhausen, Hauptstraße 1, 86845 Mickhausen  
2. Rathaus Mickhausen, Kirchplatz 1, 86845 Mickhausen  
3. Landratsamt Augsburg, Prinzregentenstraße 4, 86153 Augsburg  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Mickhausen – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
 
                                - Dienstag: 08:00 - 12:00
 
                                - Mittwoch: 08:00 - 12:00
 
                                - Donnerstag: 08:00 - 12:00
 
                                - Freitag: 08:00 - 12:00
 
                                - Samstag: Geschlossen
 
                                - Sonntag: Geschlossen
 
                            
                         
                        
                    FAQ
                        
                            Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
                            
                                Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
 - Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
 - Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
 - Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
 - Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
 - Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
 
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
 
                             
                         
                        
                            Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
                            
                                Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
 - Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
 - Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
 
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
 - Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
 - Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
 - Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
 - Nachbarliche Interessen berücksichtigen
 
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.