Mittenaar ist eine Gemeinde im mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Lahn-Dill-Kreis
Einwohner
4704 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35756
Vorwahlen
02772 (Bicken, Ballersbach) und 02778 (Offenbach) und 06444 (Bellersdorf)
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Mittenaar
Hauptstraße 30
35633 Mittenaar
2. Ordnungsamt Mittenaar
Hauptstraße 30
35633 Mittenaar
3. Bürgerbüro Mittenaar
Hauptstraße 30
35633 Mittenaar
Gemeinde Mittenaar – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Dienstag: 08:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.