Mittenwald ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Garmisch-Partenkirchen und liegt im oberen Isartal, knapp 100 Kilometer südlich von München zwischen dem Karwendel- und dem Wettersteingebirge und unmittelbar an der Grenze zu Österreich.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
7209 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82481
Vorwahl
08823
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
AmBrunnstein, AmFerchensee, AmHorn, AmSchmalensee, AmSeinsbach, BeimGerber, Buckelwiesen, Lautersee, Wildensee, AmBrunnstein, AmFerchensee, AmGletscherschliff, AmHorn, AmSchmalensee, AmSeinsbach, BeimGerber, Buckelwiesen, Lautersee, Wildensee
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Mittenwald
Bahnhofstraße 14
82481 Mittenwald
2. Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
Richard-Wagner-Straße 2
82467 Garmisch-Partenkirchen
3. Finanzamt Garmisch-Partenkirchen
Ludwigstraße 23
82467 Garmisch-Partenkirchen
Gemeinde Mittenwald – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Mittenwald gibt es Pläne für ein neues 50-Millionen-Euro-Hotelprojekt, das als aja-Resort realisiert werden soll. Der Gemeinderat hat einen Grundsatzbeschluss gefällt, und das Projekt soll offiziell der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Es umfasst eine Hotelanlage mit rund 200 Zimmern, einem Spa-Bereich und einer Tiefgarage. Als nächste Schritte sind der Abschluss des Kaufvertrags und die Ausarbeitung des Bebauungsplans geplant, mit dem Ziel, den Baubeginn noch in diesem Jahr zu starten.
Zusätzlich plant die Marktgemeinde Mittenwald die Aufstellung eines Bebauungsplans für das ehemalige STOV-Gelände, um dort ein Wohngebiet für junge Mittenwalder Bürger zu errichten. Diese Planung umfasst artenschutzrechtliche Prüfungen und Maßnahmen zum Schutz von Arten wie der Zauneidechse.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.