Mittenwald ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Garmisch-Partenkirchen und liegt im oberen Isartal, knapp 100 Kilometer südlich von München zwischen dem Karwendel- und dem Wettersteingebirge und unmittelbar an der Grenze zu Österreich.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
7209 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82481
Vorwahl
08823
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
AmBrunnstein, AmFerchensee, AmHorn, AmSchmalensee, AmSeinsbach, BeimGerber, Buckelwiesen, Lautersee, Wildensee, AmBrunnstein, AmFerchensee, AmGletscherschliff, AmHorn, AmSchmalensee, AmSeinsbach, BeimGerber, Buckelwiesen, Lautersee, Wildensee
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Mittenwald
Bahnhofstraße 14
82481 Mittenwald
2. Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
Richard-Wagner-Straße 2
82467 Garmisch-Partenkirchen
3. Finanzamt Garmisch-Partenkirchen
Ludwigstraße 23
82467 Garmisch-Partenkirchen
Gemeinde Mittenwald – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Mittenwald gibt es Pläne für ein neues 50-Millionen-Euro-Hotelprojekt, das als aja-Resort realisiert werden soll. Der Gemeinderat hat einen Grundsatzbeschluss gefällt, und das Projekt soll offiziell der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Es umfasst eine Hotelanlage mit rund 200 Zimmern, einem Spa-Bereich und einer Tiefgarage. Als nächste Schritte sind der Abschluss des Kaufvertrags und die Ausarbeitung des Bebauungsplans geplant, mit dem Ziel, den Baubeginn noch in diesem Jahr zu starten.
Zusätzlich plant die Marktgemeinde Mittenwald die Aufstellung eines Bebauungsplans für das ehemalige STOV-Gelände, um dort ein Wohngebiet für junge Mittenwalder Bürger zu errichten. Diese Planung umfasst artenschutzrechtliche Prüfungen und Maßnahmen zum Schutz von Arten wie der Zauneidechse.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.