Mittenwald ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Garmisch-Partenkirchen und liegt im oberen Isartal, knapp 100 Kilometer südlich von München zwischen dem Karwendel- und dem Wettersteingebirge und unmittelbar an der Grenze zu Österreich.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
7209 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82481
Vorwahl
08823
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
AmBrunnstein, AmFerchensee, AmHorn, AmSchmalensee, AmSeinsbach, BeimGerber, Buckelwiesen, Lautersee, Wildensee, AmBrunnstein, AmFerchensee, AmGletscherschliff, AmHorn, AmSchmalensee, AmSeinsbach, BeimGerber, Buckelwiesen, Lautersee, Wildensee
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Mittenwald
Bahnhofstraße 14
82481 Mittenwald
2. Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
Richard-Wagner-Straße 2
82467 Garmisch-Partenkirchen
3. Finanzamt Garmisch-Partenkirchen
Ludwigstraße 23
82467 Garmisch-Partenkirchen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Mittenwald gibt es Pläne für ein neues 50-Millionen-Euro-Hotelprojekt, das als aja-Resort realisiert werden soll. Der Gemeinderat hat einen Grundsatzbeschluss gefällt, und das Projekt soll offiziell der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Es umfasst eine Hotelanlage mit rund 200 Zimmern, einem Spa-Bereich und einer Tiefgarage. Als nächste Schritte sind der Abschluss des Kaufvertrags und die Ausarbeitung des Bebauungsplans geplant, mit dem Ziel, den Baubeginn noch in diesem Jahr zu starten.
Zusätzlich plant die Marktgemeinde Mittenwald die Aufstellung eines Bebauungsplans für das ehemalige STOV-Gelände, um dort ein Wohngebiet für junge Mittenwalder Bürger zu errichten. Diese Planung umfasst artenschutzrechtliche Prüfungen und Maßnahmen zum Schutz von Arten wie der Zauneidechse.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.