Mittenwald ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Garmisch-Partenkirchen und liegt im oberen Isartal, knapp 100 Kilometer südlich von München zwischen dem Karwendel- und dem Wettersteingebirge und unmittelbar an der Grenze zu Österreich.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
7209 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82481
Vorwahl
08823
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
AmBrunnstein, AmFerchensee, AmHorn, AmSchmalensee, AmSeinsbach, BeimGerber, Buckelwiesen, Lautersee, Wildensee, AmBrunnstein, AmFerchensee, AmGletscherschliff, AmHorn, AmSchmalensee, AmSeinsbach, BeimGerber, Buckelwiesen, Lautersee, Wildensee
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Mittenwald
Bahnhofstraße 14
82481 Mittenwald
2. Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
Richard-Wagner-Straße 2
82467 Garmisch-Partenkirchen
3. Finanzamt Garmisch-Partenkirchen
Ludwigstraße 23
82467 Garmisch-Partenkirchen
Gemeinde Mittenwald – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Mittenwald gibt es Pläne für ein neues 50-Millionen-Euro-Hotelprojekt, das als aja-Resort realisiert werden soll. Der Gemeinderat hat einen Grundsatzbeschluss gefällt, und das Projekt soll offiziell der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Es umfasst eine Hotelanlage mit rund 200 Zimmern, einem Spa-Bereich und einer Tiefgarage. Als nächste Schritte sind der Abschluss des Kaufvertrags und die Ausarbeitung des Bebauungsplans geplant, mit dem Ziel, den Baubeginn noch in diesem Jahr zu starten.
Zusätzlich plant die Marktgemeinde Mittenwald die Aufstellung eines Bebauungsplans für das ehemalige STOV-Gelände, um dort ein Wohngebiet für junge Mittenwalder Bürger zu errichten. Diese Planung umfasst artenschutzrechtliche Prüfungen und Maßnahmen zum Schutz von Arten wie der Zauneidechse.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.