Oberammergau ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Garmisch-Partenkirchen.
Sie liegt im Ammertal am Fluss Ammer
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
5393 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82487
Vorwahl
08822
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Dickelschwaig, Graswang, Linderhof, Dickelschwaig, Graswang, Linderhof
Adressen:
1. Gemeinde Oberammergau, Hauptstraße 20, 82487 Oberammergau
2. Tourist Information Oberammergau, Ludwigstraße 20, 82487 Oberammergau
3. Bürgeramt Oberammergau, Hauptstraße 20, 82487 Oberammergau
Gemeinde Oberammergau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Oberammergau hat eine Neuaufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Erlbach/Weinberg“ angekündigt. Diese Maßnahme ist Teil der aktuellen Planungsaktivitäten der Gemeinde.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.