Mitterfels ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Straubing-Bogen und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Mitterfels
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Straubing-Bogen
Einwohner
2858 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94360
Vorwahl
09961
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Auhof, Einfrst, Eisenhart, Großkohlham, Hagnberg, Haidbhl, Herrnberg, Hinterbuchberg, Hinterschida, Höfling, Höllmhl, Hörmannsberg, Hofstetten, Kapflhof, Kastenfeld, Kleinkohlham, Kögl, Kreuzkirchen, Meisenthal, Miething, Mitterschida, Neumhle, Oberhartberg, Reiben, Reihnbachholz, Scheibelsgrub, Schindlfurth, Schopphl, Spornhttling, Stegmhl, Steinhaus, Steinrießl, Straßhof, Talmhle, Tiefenbach, Unterhartberg, Uttendorf, Vorderbuchberg, Vorderschida, Weingarten
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Mitterfels
Hauptstraße 1
94360 Mitterfels
2. Finanzamt Straubing
Gabelsbergerstraße 1
94315 Straubing
3. Landratsamt Straubing-Bogen
Ringstraße 1
94315 Straubing
Gemeinde Mitterfels – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.