Mitterfels ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Straubing-Bogen und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Mitterfels
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Straubing-Bogen
Einwohner
2858 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94360
Vorwahl
09961
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Auhof, Einfrst, Eisenhart, Großkohlham, Hagnberg, Haidbhl, Herrnberg, Hinterbuchberg, Hinterschida, Höfling, Höllmhl, Hörmannsberg, Hofstetten, Kapflhof, Kastenfeld, Kleinkohlham, Kögl, Kreuzkirchen, Meisenthal, Miething, Mitterschida, Neumhle, Oberhartberg, Reiben, Reihnbachholz, Scheibelsgrub, Schindlfurth, Schopphl, Spornhttling, Stegmhl, Steinhaus, Steinrießl, Straßhof, Talmhle, Tiefenbach, Unterhartberg, Uttendorf, Vorderbuchberg, Vorderschida, Weingarten
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Mitterfels
Hauptstraße 1
94360 Mitterfels
2. Finanzamt Straubing
Gabelsbergerstraße 1
94315 Straubing
3. Landratsamt Straubing-Bogen
Ringstraße 1
94315 Straubing
Gemeinde Mitterfels – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.