Straubing ist eine kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Niederbayern in Ostbayern. Sie ist eines von vier niederbayerischen Oberzentren und Verwaltungssitz der Planungsregion Donau-Wald
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Einwohner
47.854 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94315
Vorwahl
09421
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Breitenfeld, Ehethal, Frauenbrndl, Hofstetten, Innerhienthal, Kagers, Lerchenhaid, Lindloh, Mitterast, Mitterharthausen, Mooshäusl, Oberast, ™berau, Piering, Breitenfeld, Ehethal, Frauenbründl, Hofstetten, Innerhienthal, Kagers, Lerchenhaid, Lindloh, Mitterast, Mitterharthausen, Mooshäusl, Oberast, Öberau, Piering
Adressen:
Stadt Straubing
Rathausplatz 1
94315 Straubing
Landratsamt Straubing-Bogen
Niederbayernstraße 2
94315 Straubing
Agentur für Arbeit Straubing
Gabelsbergerstraße 10
94315 Straubing
Gemeinde Straubing – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.