Die Mittelstadt ist Sitz des Landratsamtes Straubing-Bogen und die größte Stadt im Gäuboden. Sie ist eines von vier niederbayerischen Oberzentren und Verwaltungssitz der Planungsregion Donau-Wald
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Einwohner
47.854 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94315
Vorwahl
09421
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Breitenfeld, Ehethal, Frauenbrndl, Hofstetten, Innerhienthal, Kagers, Lerchenhaid, Lindloh, Mitterast, Mitterharthausen, Mooshäusl, Oberast, ™berau, Piering, Breitenfeld, Ehethal, Frauenbründl, Hofstetten, Innerhienthal, Kagers, Lerchenhaid, Lindloh, Mitterast, Mitterharthausen, Mooshäusl, Oberast, Öberau, Piering
Adressen:
Stadt Straubing
Rathausplatz 1
94315 Straubing
Landratsamt Straubing-Bogen
Niederbayernstraße 2
94315 Straubing
Agentur für Arbeit Straubing
Gabelsbergerstraße 10
94315 Straubing
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.