Sie liegt in Nordrhein-Westfalen und gehört zur Städteregion Aachen. Die Stadt liegt zwischen den Berghängen des Naturparks Hohes Venn-Eifel in der Rureifel, die ihren Namen von dem Fluss Rur trägt
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Städteregion Aachen
Einwohner
11.645 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52156
Vorwahl
02472
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AmGericht, Dreistegen, Hargard, Menzerath, Perlenau, Schwingsborn, AmGericht, Dreistegen, Hargard, Menzerath, Perlenau, Schwingsborn
Adressen:
1. Stadt Monschau
Markt 1
52156 Monschau
2. Bürgeramt Monschau
Markt 1
52156 Monschau
3. Ordnungsamt Monschau
Markt 1
52156 Monschau
Gemeinde Monschau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Bebauungsplan für das Industriegebiet Imgenbroich Nord-West wegen Bekanntmachungsfehler und Verstößen gegen das interkommunale Abstimmungsgebot für unwirksam erklärt. Die Stadt Monschau muss nun die Mängel korrigieren, aber die Baugenehmigung für den Kaufland-Vollsortimenter bleibt vorerst bestehen. Weitere Verfahren am Verwaltungsgericht Aachen prüfen die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung. Die Stadt hält an ihrer Entwicklungsabsicht für den Standort fest, trotz des Urteils als Entwicklungshemmnis.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.