Monschau [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}'mon.ʃaʊ auch 'mɔn.dʒaʊ̯] (bis 1918 Montjoie, am 9. August 1918 Änderung des Namens durch kaiserlichen Erlass in Monschau) ist eine Stadt an der Rur in der Eifel. Die Stadt liegt zwischen den Berghängen des Naturparks Hohes Venn-Eifel in der Rureifel, die ihren Namen von dem Fluss Rur trägt
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Städteregion Aachen
Einwohner
11.645 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52156
Vorwahl
02472
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AmGericht, Dreistegen, Hargard, Menzerath, Perlenau, Schwingsborn, AmGericht, Dreistegen, Hargard, Menzerath, Perlenau, Schwingsborn
Adressen:
1. Stadt Monschau
Markt 1
52156 Monschau
2. Bürgeramt Monschau
Markt 1
52156 Monschau
3. Ordnungsamt Monschau
Markt 1
52156 Monschau
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 16:00
Dienstag: 08:00 - 16:00
Mittwoch: 08:00 - 15:30
Donnerstag: 08:00 - 16:00
Freitag: 08:00 - 15:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Bebauungsplan für das Industriegebiet Imgenbroich Nord-West wegen Bekanntmachungsfehler und Verstößen gegen das interkommunale Abstimmungsgebot für unwirksam erklärt. Die Stadt Monschau muss nun die Mängel korrigieren, aber die Baugenehmigung für den Kaufland-Vollsortimenter bleibt vorerst bestehen. Weitere Verfahren am Verwaltungsgericht Aachen prüfen die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung. Die Stadt hält an ihrer Entwicklungsabsicht für den Standort fest, trotz des Urteils als Entwicklungshemmnis.
Straßen in Monschau:
Rulertsweg,
Rurstr.,
Schaufenberg,
Schiffenborn,
Schloßberg,
Schloßkehr,
Schmiedegasse,
Schmöttsgasse,
Schönforster Str.,
Schulstr.,
Schulweg,
Schwingsborn,
St. Vither Str.,
Stadtstr.,
Stehlings,
Steinbüchel,
Steindrich,
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Theißbaumweg,
Trakehnerweg,
Tränkhof,
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Trift,
Triftstr.,
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Unterer Kalk,
Unterer Mühlenberg,
Unterer Stehling,
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Vennhof,
Vennweg,
Vor der Hohe,
Waldstr.,
Walter-Scheibler-Str.,
Weiherstr.,
Weilersbroich,
Widdauer Weg,
Wiesengrund,
Wilhelm-Jansen-Str.,
Wolfskuhl,
Zum Brüchelchen,
Zum Kessel,
Zum Torfmoor,
Zum Vennblick,
Zur Kaplanei,
Zur Worbelsheide,
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FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.