Monschau [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}'mon.ʃaʊ auch 'mɔn.dʒaʊ̯] (bis 1918 Montjoie, am 9. August 1918 Änderung des Namens durch kaiserlichen Erlass in Monschau) ist eine Stadt an der Rur in der Eifel. Die Stadt liegt zwischen den Berghängen des Naturparks Hohes Venn-Eifel in der Rureifel, die ihren Namen von dem Fluss Rur trägt
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Städteregion Aachen
Einwohner
11.645 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52156
Vorwahl
02472
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
AmGericht, Dreistegen, Hargard, Menzerath, Perlenau, Schwingsborn, AmGericht, Dreistegen, Hargard, Menzerath, Perlenau, Schwingsborn
Adressen:
1. Stadt Monschau
Markt 1
52156 Monschau
2. Bürgeramt Monschau
Markt 1
52156 Monschau
3. Ordnungsamt Monschau
Markt 1
52156 Monschau
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 16:00
Dienstag: 08:00 - 16:00
Mittwoch: 08:00 - 15:30
Donnerstag: 08:00 - 16:00
Freitag: 08:00 - 15:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Bebauungsplan für das Industriegebiet Imgenbroich Nord-West wegen Bekanntmachungsfehler und Verstößen gegen das interkommunale Abstimmungsgebot für unwirksam erklärt. Die Stadt Monschau muss nun die Mängel korrigieren, aber die Baugenehmigung für den Kaufland-Vollsortimenter bleibt vorerst bestehen. Weitere Verfahren am Verwaltungsgericht Aachen prüfen die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung. Die Stadt hält an ihrer Entwicklungsabsicht für den Standort fest, trotz des Urteils als Entwicklungshemmnis.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.