Heiligenroth ist eine Ortsgemeinde im Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Westerwaldkreis                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
1407 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
56412                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
02602                                
                                
                                    Adresse der Verbandsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Hermoltermhle, Hermoltermühle                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Heiligenroth  
   Hauptstraße 1  
   56412 Heiligenroth  
2. Ordnungsamt Landkreis Altenkirchen  
   Wilhelmstraße 2  
   57610 Altenkirchen  
3. Bürgeramt Stadt Neuwied  
   Markt 1  
   56564 Neuwied  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Heiligenroth – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
    13:30 - 15:30
 
                                - Dienstag: 09:00 - 12:00
    13:30 - 15:30
 
                                - Mittwoch: 09:00 - 12:00
    13:30 - 15:30
 
                                - Donnerstag: 09:00 - 12:00
    13:30 - 15:30
 
                                - Freitag: 09:00 - 12:00
 
                                - Samstag: Geschlossen
 
                                - Sonntag: Geschlossen
 
                            
                         
                        
                    FAQ
                        
                            Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
                            
                                Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
 - Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
 - Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
 - "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
 - Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
 - Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
 
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
 
                             
                         
                        
                            Was ist ein Flächennutzungsplan?
                            
                                Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
 - Gewerbliche Bauflächen
 - Grünflächen
 - Verkehrsflächen
 - Flächen für Gemeinbedarf
 
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.