Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Moorenweis

Moorenweis ist eine Gemeinde im Westen des Landkreises Fürstenfeldbruck im Regierungsbezirk Oberbayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
4111 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82272
Vorwahl
08146
Adresse der Gemeinde
Ammerseestr. 8, 82272 Moorenweis
Ammerseestr. 8, 82272 Moorenweis 82272 Bayern DE
Website
Ortsteile
Albertshofen, Brandenberg, Eismerszell, Windach, Albertshofen, Brandenberg, Eismerszell, Windach
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Moorenweis, Hauptstraße 1, 82272 Moorenweis
2. Landratsamt Fürstenfeldbruck, Puchheimstraße 11, 82256 Fürstenfeldbruck
3. Finanzamt Fürstenfeldbruck, Buchenberger Straße 1, 82256 Fürstenfeldbruck
Gemeinde Moorenweis – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:30 13:30 - 17:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:30 13:30 - 17:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:30 13:30 - 17:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:30 13:30 - 19:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00 13:00 - 16:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?

Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:

  • GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
  • GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden

Zur überbauten Fläche zählen:

  • Gebäude
  • Garagen und überdachte Stellplätze
  • Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder

Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.