Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Moorenweis

Moorenweis ist eine Gemeinde im Westen des Landkreises Fürstenfeldbruck im Regierungsbezirk Oberbayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
4111 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82272
Vorwahl
08146
Adresse der Gemeinde
Ammerseestr. 8, 82272 Moorenweis
Ammerseestr. 8, 82272 Moorenweis 82272 Bayern DE
Website
Ortsteile
Albertshofen, Brandenberg, Eismerszell, Windach, Albertshofen, Brandenberg, Eismerszell, Windach
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Moorenweis, Hauptstraße 1, 82272 Moorenweis
2. Landratsamt Fürstenfeldbruck, Puchheimstraße 11, 82256 Fürstenfeldbruck
3. Finanzamt Fürstenfeldbruck, Buchenberger Straße 1, 82256 Fürstenfeldbruck
Gemeinde Moorenweis – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:30 13:30 - 17:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:30 13:30 - 17:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:30 13:30 - 17:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:30 13:30 - 19:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00 13:00 - 16:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?

Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:

  • Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
  • Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
  • Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
  • "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
  • Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
  • Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene

Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.