Moormerland hat 23.474 Einwohner und ist nach der Kreisstadt die zweitgrößte Gemeinde im Landkreis und nach Emden, Aurich, Leer und Norden – noch vor den Städten Wittmund, Weener und Wiesmoor – die fünftgrößte Kommune Ostfrieslands. Sie ist im innerostfriesischen und auch im niedersächsischen Vergleich eine relativ dicht besiedelte ländliche Gemeinde, am dichtesten im Südosten ihres Gebiets, nahe der Kreisstadt Leer
Bundesland
Landkreis
Leer
Einwohner
23.987 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26802
Vorwahlen
04954, 04945, 04924
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Moormerland
Am Markt 1
26802 Moormerland
2. Landkreis Leer
Am Markt 1
26789 Leer
3. Einwohnermeldeamt Moormerland
Am Markt 1
26802 Moormerland
Gemeinde Moormerland – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Elisabethfehn-Süd, einem Ortsteil von Moormerland, wurde trotz Kritik ein neuer Bebauungsplan für ein Wohngebiet beschlossen. Der Plan sieht die Errichtung von 110 Wohneinheiten, einschließlich Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern, vor. Die maximale Traufhöhe wurde auf 6,5 Meter begrenzt und es sind 1,5 Einstellplätze pro Wohneinheit vorgesehen. Die Straßen Birkhuhnstraße und Kranichstraße werden erweitert, um das neue Wohngebiet an die bestehende Siedlungsstruktur anzubinden. Sieben Ratsmitglieder stimmten gegen den Plan, fünf enthielten sich.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.