Sie ist im innerostfriesischen und auch im niedersächsischen Vergleich eine relativ dicht besiedelte ländliche Gemeinde, am dichtesten im Südosten ihres Gebiets, nahe der Kreisstadt Leer. Moormerland ist eine aus ursprünglich zehn eigenständigen Dörfern gebildete Einheitsgemeinde im Landkreis Leer in Ostfriesland
Bundesland
Landkreis
Leer
Einwohner
23.987 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26802
Vorwahlen
04954, 04945, 04924
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Moormerland
Am Markt 1
26802 Moormerland
2. Landkreis Leer
Am Markt 1
26789 Leer
3. Einwohnermeldeamt Moormerland
Am Markt 1
26802 Moormerland
Gemeinde Moormerland – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Elisabethfehn-Süd, einem Ortsteil von Moormerland, wurde trotz Kritik ein neuer Bebauungsplan für ein Wohngebiet beschlossen. Der Plan sieht die Errichtung von 110 Wohneinheiten, einschließlich Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern, vor. Die maximale Traufhöhe wurde auf 6,5 Meter begrenzt und es sind 1,5 Einstellplätze pro Wohneinheit vorgesehen. Die Straßen Birkhuhnstraße und Kranichstraße werden erweitert, um das neue Wohngebiet an die bestehende Siedlungsstruktur anzubinden. Sieben Ratsmitglieder stimmten gegen den Plan, fünf enthielten sich.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.