Moormerland hat 23.474 Einwohner und ist nach der Kreisstadt die zweitgrößte Gemeinde im Landkreis und nach Emden, Aurich, Leer und Norden – noch vor den Städten Wittmund, Weener und Wiesmoor – die fünftgrößte Kommune Ostfrieslands. Sie ist im innerostfriesischen und auch im niedersächsischen Vergleich eine relativ dicht besiedelte ländliche Gemeinde, am dichtesten im Südosten ihres Gebiets, nahe der Kreisstadt Leer
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Leer
Einwohner
23.987 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26802
Vorwahlen
04954, 04945, 04924
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Moormerland
Am Markt 1
26802 Moormerland
2. Landkreis Leer
Am Markt 1
26789 Leer
3. Einwohnermeldeamt Moormerland
Am Markt 1
26802 Moormerland
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Elisabethfehn-Süd, einem Ortsteil von Moormerland, wurde trotz Kritik ein neuer Bebauungsplan für ein Wohngebiet beschlossen. Der Plan sieht die Errichtung von 110 Wohneinheiten, einschließlich Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern, vor. Die maximale Traufhöhe wurde auf 6,5 Meter begrenzt und es sind 1,5 Einstellplätze pro Wohneinheit vorgesehen. Die Straßen Birkhuhnstraße und Kranichstraße werden erweitert, um das neue Wohngebiet an die bestehende Siedlungsstruktur anzubinden. Sieben Ratsmitglieder stimmten gegen den Plan, fünf enthielten sich.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung