Sitz der Gemeindeverwaltung ist Westrhauderfehn. Rhauderfehn ist eine Gemeinde im ostfriesischen Landkreis Leer in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Leer
Einwohner
18.341 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26817
Vorwahlen
04952, 04967, 04955
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Rhauderfehn
Hauptstraße 1
26817 Rhauderfehn
2. Einwohnermeldeamt Rhauderfehn
Hauptstraße 1
26817 Rhauderfehn
3. Ordnungsamt Rhauderfehn
Hauptstraße 1
26817 Rhauderfehn
Gemeinde Rhauderfehn – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Rhauderfehn sind mehrere Bebauungspläne und Baugebiete in various Stadien der Planung und Umsetzung.
- Im Ortsteil Klostermoor gibt es über 33 Baugrundstücke, in Westrhauderfehn über zwei und in Backemoor über elf Baugrundstücke. Ein weiterer Bauabschnitt mit circa 33 Flächen im Baugebiet Rhauderfehn-Mitte ist für 2025 geplant, mit Erschließungsarbeiten beginnend voraussichtlich im April.
- Der Bebauungsplan wird nach dem Flächenutzungsplan als zweite Stufe der gemeindlichen Bauleitplanung erstellt und enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Der Plan muss vom Rat der Gemeinde als Satzung beschlossen und im Amtsblatt für den Landkreis Leer bekanntgemacht werden, um rechtskräftig zu sein.
- Es gibt Möglichkeiten für vereinfachte oder beschleunigte Verfahren nach dem Baugesetzbuch, falls die Grundzüge der Planung nicht berührt werden oder es um Innenentwicklung geht.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.