Diese verteilen sich auf rund 103 Quadratkilometer. Sitz der Gemeindeverwaltung ist Westrhauderfehn
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Leer
Einwohner
18.341 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26817
Vorwahlen
04952, 04967, 04955
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Rhauderfehn
Hauptstraße 1
26817 Rhauderfehn
2. Einwohnermeldeamt Rhauderfehn
Hauptstraße 1
26817 Rhauderfehn
3. Ordnungsamt Rhauderfehn
Hauptstraße 1
26817 Rhauderfehn
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Rhauderfehn sind mehrere Bebauungspläne und Baugebiete in various Stadien der Planung und Umsetzung.
- Im Ortsteil Klostermoor gibt es über 33 Baugrundstücke, in Westrhauderfehn über zwei und in Backemoor über elf Baugrundstücke. Ein weiterer Bauabschnitt mit circa 33 Flächen im Baugebiet Rhauderfehn-Mitte ist für 2025 geplant, mit Erschließungsarbeiten beginnend voraussichtlich im April.
- Der Bebauungsplan wird nach dem Flächenutzungsplan als zweite Stufe der gemeindlichen Bauleitplanung erstellt und enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Der Plan muss vom Rat der Gemeinde als Satzung beschlossen und im Amtsblatt für den Landkreis Leer bekanntgemacht werden, um rechtskräftig zu sein.
- Es gibt Möglichkeiten für vereinfachte oder beschleunigte Verfahren nach dem Baugesetzbuch, falls die Grundzüge der Planung nicht berührt werden oder es um Innenentwicklung geht.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.