Sitz der Gemeindeverwaltung ist Westrhauderfehn. Mit 17.850 Einwohnern ist sie die viertgrößte Kommune des Landkreises Leer
Bundesland
Landkreis
Leer
Einwohner
18.341 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26817
Vorwahlen
04952, 04967, 04955
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Rhauderfehn
Hauptstraße 1
26817 Rhauderfehn
2. Einwohnermeldeamt Rhauderfehn
Hauptstraße 1
26817 Rhauderfehn
3. Ordnungsamt Rhauderfehn
Hauptstraße 1
26817 Rhauderfehn
Gemeinde Rhauderfehn – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Rhauderfehn sind mehrere Bebauungspläne und Baugebiete in various Stadien der Planung und Umsetzung.
- Im Ortsteil Klostermoor gibt es über 33 Baugrundstücke, in Westrhauderfehn über zwei und in Backemoor über elf Baugrundstücke. Ein weiterer Bauabschnitt mit circa 33 Flächen im Baugebiet Rhauderfehn-Mitte ist für 2025 geplant, mit Erschließungsarbeiten beginnend voraussichtlich im April.
- Der Bebauungsplan wird nach dem Flächenutzungsplan als zweite Stufe der gemeindlichen Bauleitplanung erstellt und enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Der Plan muss vom Rat der Gemeinde als Satzung beschlossen und im Amtsblatt für den Landkreis Leer bekanntgemacht werden, um rechtskräftig zu sein.
- Es gibt Möglichkeiten für vereinfachte oder beschleunigte Verfahren nach dem Baugesetzbuch, falls die Grundzüge der Planung nicht berührt werden oder es um Innenentwicklung geht.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.