Der Markt Murnau am Staffelsee (amtlich: Murnau a.Staffelsee) ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
12.128 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82418
Vorwahl
08841
Adresse derMarktverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Murnau am Staffelsee
Hauptstraße 2
82418 Murnau am Staffelsee
2. Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
Von-Brug-Str. 46
82467 Garmisch-Partenkirchen
3. Finanzamt Garmisch-Partenkirchen
Bahnhofstraße 4
82467 Garmisch-Partenkirchen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
- Öffentliche Auslegung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Am Mösl – Schlageis vom 06.09.2024 bis 07.10.2024
- Öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Südlich Nockstraße vom 19.08.2024 bis 20.09.2024
- Öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Unterer Grainbichl/Kohlgruber Straße vom 19.08.2024 bis 20.09.2024
- Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nördlich der Reschstraße vom 08.08.2024 bis 20.09.2024
- Neuaufstellung des Bebauungsplanes Seidlpark 2
- 2. Änderung des Bebauungsplanes Am Parkweg
- 1. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet Molo-Hof
- 4. Änderung des Bebauungsplanes Öck-Äcker
- 1. Änderung des Bebauungsplanes Jugendkurheim / Kurklinik / Hochried
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.