Der Markt Murnau am Staffelsee (amtlich: Murnau a.Staffelsee) ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
12.128 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
82418
Vorwahl
08841
Adresse derMarktverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Murnau am Staffelsee
Hauptstraße 2
82418 Murnau am Staffelsee
2. Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
Von-Brug-Str. 46
82467 Garmisch-Partenkirchen
3. Finanzamt Garmisch-Partenkirchen
Bahnhofstraße 4
82467 Garmisch-Partenkirchen
Gemeinde Murnau am Staffelsee – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Öffentliche Auslegung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Am Mösl – Schlageis vom 06.09.2024 bis 07.10.2024
- Öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Südlich Nockstraße vom 19.08.2024 bis 20.09.2024
- Öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Unterer Grainbichl/Kohlgruber Straße vom 19.08.2024 bis 20.09.2024
- Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nördlich der Reschstraße vom 08.08.2024 bis 20.09.2024
- Neuaufstellung des Bebauungsplanes Seidlpark 2
- 2. Änderung des Bebauungsplanes Am Parkweg
- 1. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet Molo-Hof
- 4. Änderung des Bebauungsplanes Öck-Äcker
- 1. Änderung des Bebauungsplanes Jugendkurheim / Kurklinik / Hochried
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.