Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Murrhardt

Sie gehört zur Region Stuttgart (bis 1992 Region Mittlerer Neckar) und zur europäischen Metropolregion Stuttgart. 40 km nordöstlich von Stuttgart im Herzen des Schwäbisch-Fränkischen Waldes an der Idyllischen Straße, der Bahnstrecke Waiblingen–Schwäbisch Hall-Hessental
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Rems-Murr-Kreis
Einwohner
13.924 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71540
Vorwahlen
07192, 07184
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Almsiedlung, Berghöfle, Braunhalde, Ebene, Eulenhöfle, Gaisbhl, Haarbach, Hasenhof, Hausen, Hinterbchelberg, Hintermurrhärle, Hinterwestermurr, Hirschkeller, Hirschsägwerk, HördterMhle, Hördthof, Hoffeld, Hohenstein, Jägerhof, Käsbach, Karnsberg, Kieselhof, Klettenhöfle, Köchersberg, Lutzensägmhle, Mettelberg, Plapphof, Raithöfle, Retzenhof, Rupphof, Sauerhöfle, Schloßhof, Schwammhof, Schwarzenmhle, Siebenknie, Siegelsberg, Sommerhaus, Spechtshof, Steinberg, Vordermurrhärle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Murrhardt
Hauptstraße 1
71566 Murrhardt

2. Ordnungsamt Murrhardt
Hauptstraße 1
71566 Murrhardt

3. Finanzamt Waiblingen
Stuttgarter Str. 1
71332 Waiblingen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Stadt Murrhardt hat am 26. September 2024 die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens für den Bebauungsplan „Am Höllbächle“ beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans liegt vom 14. Oktober bis 15. November 2024 öffentlich aus. Dieser Plan soll dringend benötigten Wohnraum für den Geschosswohnungsbau schaffen.

Zudem wurde nach fast einjähriger Verzögerung der Bebauungsplan für das Schweizer-Areal Süd einstimmig verabschiedet, wo sechs Mehrfamilienwohnhäuser mit 70 Wohneinheiten entstehen sollen. Auf dem Ochsen-Areal in Fornsbach wird bis Frühjahr 2026 eine Wohnanlage für betreutes Wohnen mit 16 Eigentumswohnungen errichtet.

Das Bundesverwaltungsgerichts-Urteil hat zu Verzögerungen in den Bebauungsplanverfahren geführt, insbesondere weil Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs nicht im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen.

FAQ

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:

  • Wohnbauflächen
  • Gewerbliche Bauflächen
  • Grünflächen
  • Verkehrsflächen
  • Flächen für Gemeinbedarf

Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.

Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?

Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:

Baugrenze:

  • Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.

Baulinie:

  • Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
  • Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
  • Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.

Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.

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Was ist ein Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und dient als Planungsinstrument. Er stellt die städtebaulichen und entwicklungspolitischen Ziele dar und gibt nach den §§ 5 ff. Auskunft über die Gesamtgestaltung des Plangebietes. Dazu gehört die Lage von Gebäuden, Straßen, Plätzen, Parks usw.

Darüber hinaus legt der Förderplan die Art der Bodennutzung fest, die nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Gemeinde entwickelt werden soll. Der Förderplan legt also im Wesentlichen fest, welche Gebiete der Gemeinde in einem Zeitraum von etwa zehn bis fünfzehn Jahren bebaut werden sollen.

Nach den §§ 5 ff. BauGB hat der Förderplan vor allem die Aufgabe, die zur Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) darzustellen. Darüber hinaus gibt der Förmerplan die besondere Art der baulichen Nutzung (Sonderbauflächen) und das allgemeine Maß der baulichen Nutzung (Flächen für das allgemeine Maß der baulichen Nutzung) an.