Murrhardt ist eine Kleinstadt im Rems-Murr-Kreis, ca. Sie gehört zur Region Stuttgart (bis 1992 Region Mittlerer Neckar) und zur europäischen Metropolregion Stuttgart
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Rems-Murr-Kreis
Einwohner
13.924 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71540
Vorwahlen
07192, 07184
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Almsiedlung, Berghöfle, Braunhalde, Ebene, Eulenhöfle, Gaisbhl, Haarbach, Hasenhof, Hausen, Hinterbchelberg, Hintermurrhärle, Hinterwestermurr, Hirschkeller, Hirschsägwerk, HördterMhle, Hördthof, Hoffeld, Hohenstein, Jägerhof, Käsbach, Karnsberg, Kieselhof, Klettenhöfle, Köchersberg, Lutzensägmhle, Mettelberg, Plapphof, Raithöfle, Retzenhof, Rupphof, Sauerhöfle, Schloßhof, Schwammhof, Schwarzenmhle, Siebenknie, Siegelsberg, Sommerhaus, Spechtshof, Steinberg, Vordermurrhärle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Murrhardt
Hauptstraße 1
71566 Murrhardt
2. Ordnungsamt Murrhardt
Hauptstraße 1
71566 Murrhardt
3. Finanzamt Waiblingen
Stuttgarter Str. 1
71332 Waiblingen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Stadt Murrhardt hat am 26. September 2024 die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens für den Bebauungsplan „Am Höllbächle“ beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans liegt vom 14. Oktober bis 15. November 2024 öffentlich aus. Dieser Plan soll dringend benötigten Wohnraum für den Geschosswohnungsbau schaffen.
Zudem wurde nach fast einjähriger Verzögerung der Bebauungsplan für das Schweizer-Areal Süd einstimmig verabschiedet, wo sechs Mehrfamilienwohnhäuser mit 70 Wohneinheiten entstehen sollen. Auf dem Ochsen-Areal in Fornsbach wird bis Frühjahr 2026 eine Wohnanlage für betreutes Wohnen mit 16 Eigentumswohnungen errichtet.
Das Bundesverwaltungsgerichts-Urteil hat zu Verzögerungen in den Bebauungsplanverfahren geführt, insbesondere weil Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs nicht im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.