Die als Oberzentrum eingestufte Stadt liegt im Regierungsbezirk Düsseldorf, sie ist außerdem Bestandteil der Metropolregion Rhein-Ruhr
Bundesland
Regierungsbezirk
Einwohner
261.001 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
41061–41239
Vorwahlen
02161, 02166
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
Stadt Mönchengladbach
Rathausplatz 1
41061 Mönchengladbach
Kreis Viersen
Rathausstraße 3
41747 Viersen
Agentur für Arbeit Mönchengladbach
Hindenburgstraße 163
41236 Mönchengladbach
Gemeinde Mönchengladbach – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 15:30
- Donnerstag: 07:30 - 15:30
- Freitag: 07:30 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Mönchengladbach wurde ein Nachhaltiges Gewerbeflächenkonzept verabschiedet, das Leitlinien für die Entwicklung von Gewerbeflächen festlegt. 14 Standorte wurden identifiziert und priorisiert, die großes Potential für kurz-, mittel- und langfristige Entwicklung haben.
- Kurzfristig sollen Bebauungspläne für die Gebiete Güdderath-Nord-West und Marie-Juchacz-Straße bis Ende des Jahres begonnen werden.
- Für 2026 ist das Bebauungsplan-Verfahren für den Parkplatz und die Trabrennbahn am Flughafen geplant.
- Mittelfristig soll das brachgefallene Areal des Betonwerkes An der Waldesruh, die Fläche Am Ringofen und das JHQ entwickelt werden.
- Langfristig sind die Gebiete Erftstraße Ost und Nord, Güdderath Süd-Ost, eine Erweiterungsfläche am Flughafen, eine Fläche am Klosterhofweg sowie die interkommunalen Gewerbegebiete Sasserath-Jüchen und Hardt-Mackenstein vorgesehen.
Diese Pläne sollen dem Strukturwandel dienen, neue Unternehmen ansiedeln und der vorhandenen Wirtschaft Wachstums- und Entwicklungsmöglichkeiten bieten.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.