Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Mönchengladbach

Mönchengladbach ist eine kreisfreie deutsche Großstadt im Westen Nordrhein-Westfalens
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Einwohner
261.001 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
41061–41239
Vorwahlen
02161, 02166
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
Stadt Mönchengladbach
Rathausplatz 1
41061 Mönchengladbach

Kreis Viersen
Rathausstraße 3
41747 Viersen

Agentur für Arbeit Mönchengladbach
Hindenburgstraße 163
41236 Mönchengladbach
Öffnungszeiten
Montag: 07:30 - 16:00 Dienstag: 07:30 - 16:00 Mittwoch: 07:30 - 15:30 Donnerstag: 07:30 - 15:30 Freitag: 07:30 - 15:30 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
In Mönchengladbach wurde ein Nachhaltiges Gewerbeflächenkonzept verabschiedet, das Leitlinien für die Entwicklung von Gewerbeflächen festlegt. 14 Standorte wurden identifiziert und priorisiert, die großes Potential für kurz-, mittel- und langfristige Entwicklung haben.

- Kurzfristig sollen Bebauungspläne für die Gebiete Güdderath-Nord-West und Marie-Juchacz-Straße bis Ende des Jahres begonnen werden.
- Für 2026 ist das Bebauungsplan-Verfahren für den Parkplatz und die Trabrennbahn am Flughafen geplant.
- Mittelfristig soll das brachgefallene Areal des Betonwerkes An der Waldesruh, die Fläche Am Ringofen und das JHQ entwickelt werden.
- Langfristig sind die Gebiete Erftstraße Ost und Nord, Güdderath Süd-Ost, eine Erweiterungsfläche am Flughafen, eine Fläche am Klosterhofweg sowie die interkommunalen Gewerbegebiete Sasserath-Jüchen und Hardt-Mackenstein vorgesehen.

Diese Pläne sollen dem Strukturwandel dienen, neue Unternehmen ansiedeln und der vorhandenen Wirtschaft Wachstums- und Entwicklungsmöglichkeiten bieten.

FAQ

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?

Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:

  1. Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
  2. Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
  3. Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
  4. Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
  5. Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.

Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.

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Was ist ein Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und dient als Planungsinstrument. Er stellt die städtebaulichen und entwicklungspolitischen Ziele dar und gibt nach den §§ 5 ff. Auskunft über die Gesamtgestaltung des Plangebietes. Dazu gehört die Lage von Gebäuden, Straßen, Plätzen, Parks usw.

Darüber hinaus legt der Förderplan die Art der Bodennutzung fest, die nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Gemeinde entwickelt werden soll. Der Förderplan legt also im Wesentlichen fest, welche Gebiete der Gemeinde in einem Zeitraum von etwa zehn bis fünfzehn Jahren bebaut werden sollen.

Nach den §§ 5 ff. BauGB hat der Förderplan vor allem die Aufgabe, die zur Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) darzustellen. Darüber hinaus gibt der Förmerplan die besondere Art der baulichen Nutzung (Sonderbauflächen) und das allgemeine Maß der baulichen Nutzung (Flächen für das allgemeine Maß der baulichen Nutzung) an.