Mönchengladbach ist eine kreisfreie deutsche Großstadt im Westen Nordrhein-Westfalens
Bundesland
Regierungsbezirk
Einwohner
261.001 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
41061–41239
Vorwahlen
02161, 02166
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
Stadt Mönchengladbach
Rathausplatz 1
41061 Mönchengladbach
Kreis Viersen
Rathausstraße 3
41747 Viersen
Agentur für Arbeit Mönchengladbach
Hindenburgstraße 163
41236 Mönchengladbach
Gemeinde Mönchengladbach – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 15:30
- Donnerstag: 07:30 - 15:30
- Freitag: 07:30 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Mönchengladbach wurde ein Nachhaltiges Gewerbeflächenkonzept verabschiedet, das Leitlinien für die Entwicklung von Gewerbeflächen festlegt. 14 Standorte wurden identifiziert und priorisiert, die großes Potential für kurz-, mittel- und langfristige Entwicklung haben.
- Kurzfristig sollen Bebauungspläne für die Gebiete Güdderath-Nord-West und Marie-Juchacz-Straße bis Ende des Jahres begonnen werden.
- Für 2026 ist das Bebauungsplan-Verfahren für den Parkplatz und die Trabrennbahn am Flughafen geplant.
- Mittelfristig soll das brachgefallene Areal des Betonwerkes An der Waldesruh, die Fläche Am Ringofen und das JHQ entwickelt werden.
- Langfristig sind die Gebiete Erftstraße Ost und Nord, Güdderath Süd-Ost, eine Erweiterungsfläche am Flughafen, eine Fläche am Klosterhofweg sowie die interkommunalen Gewerbegebiete Sasserath-Jüchen und Hardt-Mackenstein vorgesehen.
Diese Pläne sollen dem Strukturwandel dienen, neue Unternehmen ansiedeln und der vorhandenen Wirtschaft Wachstums- und Entwicklungsmöglichkeiten bieten.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.