Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Mönchsdeggingen

Mönchsdeggingen ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Donau-Ries und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Ries mit Sitz in Nördlingen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Donau-Ries
Einwohner
1413 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86751
Vorwahl
09088
Adresse der Gemeinde
Albstr. 30, 86751 Mönchsdeggingen
Albstr. 30, 86751 Mönchsdeggingen 86751 Bayern DE
Website
Ortsteile
Merzingen, Rohrbach, Thurneck, Untermagerbein, Ziswingen
Adressen:
1. Gemeinde Mönchsdeggingen
Hauptstraße 6
86745 Mönchsdeggingen

2. Landratsamt Donau-Ries
Ludwigstraße 16
86720 Nördlingen

3. Ordnungsamt Mönchsdeggingen
Hauptstraße 6
86745 Mönchsdeggingen
Gemeinde Mönchsdeggingen – Öffnungszeiten
  • Montag:
  • Dienstag:
  • Mittwoch:
  • Donnerstag:
  • Freitag:
  • Samstag:
  • Sonntag:

FAQ

Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?

Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:

  • Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
  • Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
  • Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
  • Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf

Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:

  • Demographischer Wandel
  • Wirtschaftliche Entwicklungen
  • Neue gesetzliche Vorgaben
  • Veränderte Umweltbedingungen

Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.