Otting ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Donau-Ries und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Wemding.
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Donau-Ries
Einwohner
789 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86700
Vorwahl
09092
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aich, Biburg, Dankerting, Dattenbrunn, Dieperting, Eibl, Elsenloh, Freimann, Froschham, Garscham, Großreut, Großscherzhausen, Hausstätt, Henthalhof, Höhenberg, Holzhausen, Kleinscherzhausen, Kohlbrenner, Leopoldsberg, Mooshäuser, Oberleiten, Oberstefling, Partenhausen, Pasee, Plosau, Rehau, Rothenberg, Scharmeß, Sprinzenberg, Sterfling, Straß, Tettelham, Tettenberg, Unterstefling, Weilheim, Weilheimerbach, Wintermoning, Aich, Biburg, Dankerting
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Otting, Hauptstraße 1, 86573 Otting
2. Ordnungsamt Otting, Rathausplatz 2, 86573 Otting
3. Finanzamt Augsburg, Bismarckstraße 12, 86164 Augsburg
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.