Mücke ist eine Gemeinde im mittelhessischen Vogelsbergkreis
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Vogelsbergkreis
Einwohner
9300 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
35325
Vorwahlen
06400, 06401 (Atzenhain), 06634 (Bernsfeld), 06645 (Höckersdorf)
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Flensungen, Kirschgarten, Merlau
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Mücke
Hauptstraße 1
35325 Mücke
2. Ordnungsamt Mücke
Hauptstraße 1
35325 Mücke
3. Finanzamt Alsfeld
Marburger Straße 1
36304 Alsfeld
Gemeinde Mücke – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mücke hat in ihrer Sitzung am 20.07.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Pfaffensteg/Bahnhofstraße“ 1. Änderung sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen. Ziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verlagerung und Erweiterung des bereits ansässigen Penny-Marktes von 700 qm auf 1000 qm Verkaufsfläche und des Rewe-Getränkemarktes, der weiterhin 700 qm Verkaufsfläche haben soll. Es sollen ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel und ein Mischgebiet festgesetzt werden. Der räumliche Geltungsbereich liegt teilweise in der Gemarkung Merlau und teilweise in der Gemarkung Flensungen.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.