Mücke ist eine Gemeinde im mittelhessischen Vogelsbergkreis
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Vogelsbergkreis
Einwohner
9300 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
35325
Vorwahlen
06400, 06401 (Atzenhain), 06634 (Bernsfeld), 06645 (Höckersdorf)
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Flensungen, Kirschgarten, Merlau
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Mücke
Hauptstraße 1
35325 Mücke
2. Ordnungsamt Mücke
Hauptstraße 1
35325 Mücke
3. Finanzamt Alsfeld
Marburger Straße 1
36304 Alsfeld
Gemeinde Mücke – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mücke hat in ihrer Sitzung am 20.07.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Pfaffensteg/Bahnhofstraße“ 1. Änderung sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen. Ziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verlagerung und Erweiterung des bereits ansässigen Penny-Marktes von 700 qm auf 1000 qm Verkaufsfläche und des Rewe-Getränkemarktes, der weiterhin 700 qm Verkaufsfläche haben soll. Es sollen ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel und ein Mischgebiet festgesetzt werden. Der räumliche Geltungsbereich liegt teilweise in der Gemarkung Merlau und teilweise in der Gemarkung Flensungen.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.