Sie ist die größte Stadt des Enzkreises und bildet ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden. Januar 1973 in Kraft trat, ist Mühlacker die einzige Große Kreisstadt im Enzkreis
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Enzkreis
Einwohner
26.137 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
75417
Vorwahlen
07041, 07042
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Mühlacker
Hauptstraße 1
75417 Mühlacker
2. Bürgeramt Mühlacker
Hauptstraße 1
75417 Mühlacker
3. Ordnungsamt Mühlacker
Hauptstraße 1
75417 Mühlacker
Gemeinde Mühlacker – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker - Ötisheim hat am 09.07.2024 den Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans 2025 für die Wohnbaufläche Pferchäcker in Mühlacker-Lienzingen beschlossen. Die formelle Auslegung dieser Änderung erfolgte vom 16.12.2024 bis 24.01.2025.
Zudem wird der Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ in Mühlacker fortgeführt, der die Nachnutzung des ehemaligen Ziegelei-Areals mit Wohnbauland, Handel und Gewerbe vorsieht. Der Umweltbericht zu diesem Bebauungsplan stand zuletzt am 20.04.2023.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.