Seit der Kreisreform, die am 1. Januar 1973 in Kraft trat, ist Mühlacker die einzige Große Kreisstadt im Enzkreis
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Enzkreis
Einwohner
26.137 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
75417
Vorwahlen
07041, 07042
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Mühlacker
Hauptstraße 1
75417 Mühlacker
2. Bürgeramt Mühlacker
Hauptstraße 1
75417 Mühlacker
3. Ordnungsamt Mühlacker
Hauptstraße 1
75417 Mühlacker
Gemeinde Mühlacker – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker - Ötisheim hat am 09.07.2024 den Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans 2025 für die Wohnbaufläche Pferchäcker in Mühlacker-Lienzingen beschlossen. Die formelle Auslegung dieser Änderung erfolgte vom 16.12.2024 bis 24.01.2025.
Zudem wird der Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ in Mühlacker fortgeführt, der die Nachnutzung des ehemaligen Ziegelei-Areals mit Wohnbauland, Handel und Gewerbe vorsieht. Der Umweltbericht zu diesem Bebauungsplan stand zuletzt am 20.04.2023.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.