Seit der Kreisreform, die am 1. Sie ist die größte Stadt des Enzkreises und bildet ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Enzkreis
Einwohner
26.137 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
75417
Vorwahlen
07041, 07042
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Mühlacker
Hauptstraße 1
75417 Mühlacker
2. Bürgeramt Mühlacker
Hauptstraße 1
75417 Mühlacker
3. Ordnungsamt Mühlacker
Hauptstraße 1
75417 Mühlacker
Gemeinde Mühlacker – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Mühlacker - Ötisheim hat am 09.07.2024 den Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans 2025 für die Wohnbaufläche Pferchäcker in Mühlacker-Lienzingen beschlossen. Die formelle Auslegung dieser Änderung erfolgte vom 16.12.2024 bis 24.01.2025.
Zudem wird der Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ in Mühlacker fortgeführt, der die Nachnutzung des ehemaligen Ziegelei-Areals mit Wohnbauland, Handel und Gewerbe vorsieht. Der Umweltbericht zu diesem Bebauungsplan stand zuletzt am 20.04.2023.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.