Nalbach (im örtlichen, moselfränkischen Dialekt Nòòlbach) ist eine Gemeinde mit vier Ortsteilen im Landkreis Saarlouis im Saarland
Bundesland
Landkreis
Einwohner
9079 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66809
Vorwahl
06838
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Nalbach, Hauptstraße 1, 66809 Nalbach
2. Ordnungsamt Nalbach, Hauptstraße 1, 66809 Nalbach
3. Bürgeramt Nalbach, Hauptstraße 1, 66809 Nalbach
Gemeinde Nalbach – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan "Saarwellinger Straße" Nr. 244 in Nalbach wurde am 08.10.2020 als Satzung beschlossen und umfasst ein Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO, in dem Wohngebäude und Geschäfts- und Bürogebäude allgemein zulässig sind. Es gibt Vorschriften zur Baumrodung und zum Schutz von Fortpflanzungs- und Nistplätzen zwischen dem 1. April und dem 30. September.
Zusätzlich wurde im August 2023 das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) für die Ortsmitte Nalbach fortgeschrieben, das unter anderem eine Parkraumanalyse und Änderungen in der räumlichen Abgrenzung des Plangebiets umfasst, um qualitativ höherwertige Aufenthaltsbereiche und eine Optimierung des Parkraumangebotes zu erreichen.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.