Nalbach (im örtlichen, moselfränkischen Dialekt Nòòlbach) ist eine Gemeinde mit vier Ortsteilen im Landkreis Saarlouis im Saarland
Bundesland
Landkreis
Einwohner
9079 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66809
Vorwahl
06838
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Nalbach, Hauptstraße 1, 66809 Nalbach
2. Ordnungsamt Nalbach, Hauptstraße 1, 66809 Nalbach
3. Bürgeramt Nalbach, Hauptstraße 1, 66809 Nalbach
Gemeinde Nalbach – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan "Saarwellinger Straße" Nr. 244 in Nalbach wurde am 08.10.2020 als Satzung beschlossen und umfasst ein Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO, in dem Wohngebäude und Geschäfts- und Bürogebäude allgemein zulässig sind. Es gibt Vorschriften zur Baumrodung und zum Schutz von Fortpflanzungs- und Nistplätzen zwischen dem 1. April und dem 30. September.
Zusätzlich wurde im August 2023 das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) für die Ortsmitte Nalbach fortgeschrieben, das unter anderem eine Parkraumanalyse und Änderungen in der räumlichen Abgrenzung des Plangebiets umfasst, um qualitativ höherwertige Aufenthaltsbereiche und eine Optimierung des Parkraumangebotes zu erreichen.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.