Nennslingen ist ein Markt im mittelfränkischen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Nennslingen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Weißenburg-Gunzenhausen
Einwohner
1405 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91790
Vorwahl
09147
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Bechthal, Biburg, Dannhausen, Gersdorf, Kohlmhle, Panzermhle, Pfraunfeld, Schwabenmhle, Stadelhofen, Steinmhle, Syburg, Thalmannsfeld, Wengen, Bechthal, Biburg, Dannhausen, Gersdorf, Kohlmühle, Panzermühle, Pfraunfeld, Schwabenmühle, Stadelhofen, Steinmühle, Syburg, Thalmannsfeld, Wengen
Adressen:
1. Gemeinde Nennslingen, Hauptstraße 1, 86738 Nennslingen
2. Landratsamt Donau-Ries, An den Bachwiesen 2, 86609 Donauwörth
3. Amtsgericht Nördlingen, Bahnhofstraße 4, 86720 Nördlingen
Gemeinde Nennslingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.