Nennslingen ist ein Markt im mittelfränkischen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Nennslingen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Weißenburg-Gunzenhausen
Einwohner
1405 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91790
Vorwahl
09147
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Bechthal, Biburg, Dannhausen, Gersdorf, Kohlmhle, Panzermhle, Pfraunfeld, Schwabenmhle, Stadelhofen, Steinmhle, Syburg, Thalmannsfeld, Wengen, Bechthal, Biburg, Dannhausen, Gersdorf, Kohlmühle, Panzermühle, Pfraunfeld, Schwabenmühle, Stadelhofen, Steinmühle, Syburg, Thalmannsfeld, Wengen
Adressen:
1. Gemeinde Nennslingen, Hauptstraße 1, 86738 Nennslingen
2. Landratsamt Donau-Ries, An den Bachwiesen 2, 86609 Donauwörth
3. Amtsgericht Nördlingen, Bahnhofstraße 4, 86720 Nördlingen
Gemeinde Nennslingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.