Netphen [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈnɛtfən] ist eine Mittelstadt im Kreis Siegen-Wittgenstein in Nordrhein-Westfalen (Deutschland).
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Siegen-Wittgenstein
Einwohner
23.116 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57250
Vorwahlen
02738, 02737, 0271, 02732, 02733
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Afholderbach, Brauersdorf, Frohnhausen, Nauholz, Niedernetphen, Obernau, Obernetphen, ™lgershausen, Sohlbach, Afholderbach, Brauersdorf, Frohnhausen, Nauholz, Niedernetphen, Obernau, Obernetphen, Ölgershausen, Sohlbach
Adressen:
1. Stadt Netphen, Hauptstraße 1, 57250 Netphen
2. Bürgeramt Netphen, Hauptstraße 1, 57250 Netphen
3. Ordnungsamt Netphen, Hauptstraße 1, 57250 Netphen
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
- Bebauungsplan Nr. 13 “Erweiterung Sterndill“ und Bebauungsplan Nr. 15 “Unter der Schwarzen Heide“ im Ortsteil Deuz sind in der Aufstellung.
- Bebauungsplan Nr. 16 “Südstraße“ und Bebauungsplan Nr. 6 "Am Sportplatz" 5. Änderung im Ortsteil Hainchen, mit frühzeitiger Beteiligung vom 06.03. bis 05.04.2024.
- Bebauungsplan Nr. 11 “Feuerwache Oberes Siegtal“ im Ortsteil Nenkersdorf, mit erneuter frühzeitiger Beteiligung vom 06.03. bis 05.04.2024.
- 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Feuerwache Oberes Siegtal in Nenkersdorf, ebenfalls mit frühzeitiger Beteiligung vom 06.03. bis 05.04.2024.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.