Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Wilnsdorf

Wilnsdorf ist eine Gemeinde im zum Regierungsbezirk Arnsberg gehörenden Kreis Siegen-Wittgenstein im Land Nordrhein-Westfalen. Heute leben in der Gemeinde Wilnsdorf 20.512 Einwohner; der Kernort Wilnsdorf ist mit 3.286 Bewohnern das Zentrum
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Siegen-Wittgenstein
Einwohner
19.762 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57234
Vorwahlen
02739, 02737, 0271
Adresse der Gemeinde
Marktplatz 1, 57234 Wilnsdorf
Marktplatz 1, 57234 Wilnsdorf 57234 Nordrhein-Westfalen DE
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Wilnsdorf
Rathausplatz 1
57234 Wilnsdorf

2. Bürgeramt Wilnsdorf
Rathausplatz 1
57234 Wilnsdorf

3. Ordnungsamt Wilnsdorf
Rathausplatz 1
57234 Wilnsdorf
Gemeinde Wilnsdorf – Öffnungszeiten
  • Montag:
  • Dienstag:
  • Mittwoch:
  • Donnerstag:
  • Freitag:
  • Samstag:
  • Sonntag:

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?

Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:

Baugrenze:

  • Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.

Baulinie:

  • Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
  • Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
  • Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.

Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.