Netphen [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈnɛtfən] ist eine Mittelstadt im Kreis Siegen-Wittgenstein in Nordrhein-Westfalen (Deutschland).
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Siegen-Wittgenstein
Einwohner
23.116 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57250
Vorwahlen
02738, 02737, 0271, 02732, 02733
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Afholderbach, Brauersdorf, Frohnhausen, Nauholz, Niedernetphen, Obernau, Obernetphen, ™lgershausen, Sohlbach, Afholderbach, Brauersdorf, Frohnhausen, Nauholz, Niedernetphen, Obernau, Obernetphen, Ölgershausen, Sohlbach
Adressen:
1. Stadt Netphen, Hauptstraße 1, 57250 Netphen
2. Bürgeramt Netphen, Hauptstraße 1, 57250 Netphen
3. Ordnungsamt Netphen, Hauptstraße 1, 57250 Netphen
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
- Bebauungsplan Nr. 13 “Erweiterung Sterndill“ und Bebauungsplan Nr. 15 “Unter der Schwarzen Heide“ im Ortsteil Deuz sind in der Aufstellung.
- Bebauungsplan Nr. 16 “Südstraße“ und Bebauungsplan Nr. 6 "Am Sportplatz" 5. Änderung im Ortsteil Hainchen, mit frühzeitiger Beteiligung vom 06.03. bis 05.04.2024.
- Bebauungsplan Nr. 11 “Feuerwache Oberes Siegtal“ im Ortsteil Nenkersdorf, mit erneuter frühzeitiger Beteiligung vom 06.03. bis 05.04.2024.
- 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Feuerwache Oberes Siegtal in Nenkersdorf, ebenfalls mit frühzeitiger Beteiligung vom 06.03. bis 05.04.2024.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.