Netphen [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈnɛtfən] ist eine Mittelstadt im Kreis Siegen-Wittgenstein in Nordrhein-Westfalen (Deutschland).
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Siegen-Wittgenstein
Einwohner
23.116 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57250
Vorwahlen
02738, 02737, 0271, 02732, 02733
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Afholderbach, Brauersdorf, Frohnhausen, Nauholz, Niedernetphen, Obernau, Obernetphen, ™lgershausen, Sohlbach, Afholderbach, Brauersdorf, Frohnhausen, Nauholz, Niedernetphen, Obernau, Obernetphen, Ölgershausen, Sohlbach
Adressen:
1. Stadt Netphen, Hauptstraße 1, 57250 Netphen
2. Bürgeramt Netphen, Hauptstraße 1, 57250 Netphen
3. Ordnungsamt Netphen, Hauptstraße 1, 57250 Netphen
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
- Bebauungsplan Nr. 13 “Erweiterung Sterndill“ und Bebauungsplan Nr. 15 “Unter der Schwarzen Heide“ im Ortsteil Deuz sind in der Aufstellung.
- Bebauungsplan Nr. 16 “Südstraße“ und Bebauungsplan Nr. 6 "Am Sportplatz" 5. Änderung im Ortsteil Hainchen, mit frühzeitiger Beteiligung vom 06.03. bis 05.04.2024.
- Bebauungsplan Nr. 11 “Feuerwache Oberes Siegtal“ im Ortsteil Nenkersdorf, mit erneuter frühzeitiger Beteiligung vom 06.03. bis 05.04.2024.
- 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Feuerwache Oberes Siegtal in Nenkersdorf, ebenfalls mit frühzeitiger Beteiligung vom 06.03. bis 05.04.2024.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.