Netphen [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈnɛtfən] ist eine Mittelstadt im Kreis Siegen-Wittgenstein in Nordrhein-Westfalen (Deutschland).
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Siegen-Wittgenstein
Einwohner
23.116 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57250
Vorwahlen
02738, 02737, 0271, 02732, 02733
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Afholderbach, Brauersdorf, Frohnhausen, Nauholz, Niedernetphen, Obernau, Obernetphen, ™lgershausen, Sohlbach, Afholderbach, Brauersdorf, Frohnhausen, Nauholz, Niedernetphen, Obernau, Obernetphen, Ölgershausen, Sohlbach
Adressen:
1. Stadt Netphen, Hauptstraße 1, 57250 Netphen
2. Bürgeramt Netphen, Hauptstraße 1, 57250 Netphen
3. Ordnungsamt Netphen, Hauptstraße 1, 57250 Netphen
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
- Bebauungsplan Nr. 13 “Erweiterung Sterndill“ und Bebauungsplan Nr. 15 “Unter der Schwarzen Heide“ im Ortsteil Deuz sind in der Aufstellung.
- Bebauungsplan Nr. 16 “Südstraße“ und Bebauungsplan Nr. 6 "Am Sportplatz" 5. Änderung im Ortsteil Hainchen, mit frühzeitiger Beteiligung vom 06.03. bis 05.04.2024.
- Bebauungsplan Nr. 11 “Feuerwache Oberes Siegtal“ im Ortsteil Nenkersdorf, mit erneuter frühzeitiger Beteiligung vom 06.03. bis 05.04.2024.
- 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Feuerwache Oberes Siegtal in Nenkersdorf, ebenfalls mit frühzeitiger Beteiligung vom 06.03. bis 05.04.2024.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.