Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Neu Wulmstorf

Neu Wulmstorf?/i (plattdeutsch Vosshusen) (bis Dezember 1964 Wulmstorf benannt) ist eine Einheitsgemeinde im Landkreis Harburg in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Harburg
Einwohner
21.748 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21629
Vorwahlen
040, 04168
Adresse der Gemeinde
Bahnhofstraße 39, 21629 Neu Wulmstorf
Bahnhofstraße 39, 21629 Neu Wulmstorf 21629 Niedersachsen DE
Website
Ortsteile
Daerstorf, DaerstorferHeide, Ketzendorf, Tempelberg, WulmstorferHeide, Daerstorf, DaerstorferBahnhof, DaerstorferHeide, Ketzendorf, Tempelberg, WulmstorferHeide
Adressen:
1. Gemeinde Neu Wulmstorf
Hauptstraße 28
21629 Neu Wulmstorf

2. Einwohnermeldeamt Neu Wulmstorf
Hauptstraße 28
21629 Neu Wulmstorf

3. Ordnungsamt Neu Wulmstorf
Hauptstraße 28
21629 Neu Wulmstorf
Gemeinde Neu Wulmstorf – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 09:00 - 12:00
  • Mittwoch: 09:00 - 12:00
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: 09:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
- Ein neues Wohngebiet soll auf einer derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche hinter der Wohnbebauung an der Daerstorfer Straße in Elstorf/Schwiederstorf entstehen, im Rahmen des Bebauungsplans "Schwarzenberg Nord". Eine frühzeitige öffentliche Beteiligung fand am 6. Februar 2025 statt.
- Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Neu Wulmstorf hat den Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 "Schwarzenberg Nord" am 16. November 2022 gefasst und die aktuellen Entwürfe am 20. November 2024 gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes wird für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, um weitere Anregungen zu ermöglichen.

FAQ

Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?

Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:

  • Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
  • Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
  • Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet

Erlassen wird sie:

  • Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
  • Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
  • Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde

Dauer:

  • Zunächst zwei Jahre
  • Verlängerbar um ein Jahr
  • In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr

Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.

Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?

"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:

  • Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
  • Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
  • Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
  • Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
  • Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen

Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.