Neuburg an der Donau (amtlich: Neuburg a.d.Donau) ist eine Große Kreisstadt und der Sitz der Kreisverwaltung des oberbayerischen Landkreises Neuburg-Schrobenhausen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Neuburg-Schrobenhausen
Einwohner
29.830 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86633
Vorwahl
08431
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Neuburg an der Donau, Hauptstraße 1, 86633 Neuburg an der Donau
2. Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen, Ludwigstraße 1, 86633 Neuburg an der Donau
3. Finanzamt Neuburg an der Donau, Am Schloßberg 2, 86633 Neuburg an der Donau
Gemeinde Neuburg an der Donau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bau- und Umweltausschuss des Stadtrates hat die fünfte Änderung des Bebauungsplanes Kirchplatz Schützenheim Steingriff einstimmig und ohne Diskussion genehmigt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan erneut im Internet zu veröffentlichen und eine weitere Anhörung der beteiligten Behörden durchzuführen. Dies ermöglicht dem Schützenverein Einigkeit Steingriff, auf eine rechtzeitige Baugenehmigung für das neue Schützenheim zu hoffen.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.