Die Stadt ist ein Mittelzentrum in der Region 10, und ist der Sitz, nicht aber eine Mitgliedgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Schrobenhausen (VG Schrobenhausen)
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Neuburg-Schrobenhausen
Einwohner
17.505 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86529
Vorwahl
08252
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altenfurt, Aumhle, Högenau, Königslachen, Mhlried, Peutenhausen, Ried, Rinderhof, Sandhof, Steingriff, Weil, Westerbach, Altenfurt, Aumühle, Högenau, Königslachen, Mühlried, Peutenhausen, Ried, Rinderhof, Sandhof, Steingriff, Weil, Westerbach
Adressen:
1. Stadtverwaltung Schrobenhausen
Am Stadtplatz 1
86529 Schrobenhausen
2. Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Bavariastraße 2
86633 Neuburg an der Donau
3. Finanzamt Neuburg an der Donau
Friedrichstraße 7
86633 Neuburg an der Donau
Gemeinde Schrobenhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.