Die Stadt ist ein Mittelzentrum in der Region 10, und ist der Sitz, nicht aber eine Mitgliedgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Schrobenhausen (VG Schrobenhausen)
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Neuburg-Schrobenhausen
Einwohner
17.505 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86529
Vorwahl
08252
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altenfurt, Aumhle, Högenau, Königslachen, Mhlried, Peutenhausen, Ried, Rinderhof, Sandhof, Steingriff, Weil, Westerbach, Altenfurt, Aumühle, Högenau, Königslachen, Mühlried, Peutenhausen, Ried, Rinderhof, Sandhof, Steingriff, Weil, Westerbach
Adressen:
1. Stadtverwaltung Schrobenhausen
Am Stadtplatz 1
86529 Schrobenhausen
2. Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Bavariastraße 2
86633 Neuburg an der Donau
3. Finanzamt Neuburg an der Donau
Friedrichstraße 7
86633 Neuburg an der Donau
Gemeinde Schrobenhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.