Schrobenhausen ist eine Stadt im oberbayerischen Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Neuburg-Schrobenhausen
Einwohner
17.505 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
86529
Vorwahl
08252
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Altenfurt, Aumhle, Högenau, Königslachen, Mhlried, Peutenhausen, Ried, Rinderhof, Sandhof, Steingriff, Weil, Westerbach, Altenfurt, Aumühle, Högenau, Königslachen, Mühlried, Peutenhausen, Ried, Rinderhof, Sandhof, Steingriff, Weil, Westerbach
Adressen:
1. Stadtverwaltung Schrobenhausen
Am Stadtplatz 1
86529 Schrobenhausen
2. Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Bavariastraße 2
86633 Neuburg an der Donau
3. Finanzamt Neuburg an der Donau
Friedrichstraße 7
86633 Neuburg an der Donau
Gemeinde Schrobenhausen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.