Neuenstein ist eine Gemeinde im Nordosten von Hessen, im Landkreis Hersfeld-Rotenburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Hersfeld-Rotenburg
Einwohner
2947 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
36286
Vorwahlen
06677, 06621 (Bad Hersfeld) in den Ortsteilen Untergeis und Gittersdorf
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Bernhardtsmhle, Eichhof, Grnbhl, Kesselhof, Klumpenhof, Lohe, Obereppach, Obersöllbach, Tannen, Untereppach, Wchern, Bernhardtsmühle, Eichhof, Grünbühl, Kesselhof, Klumpenhof, Lohe, Obereppach, Obersöllbach, Tannen, Untereppach, Wüchern
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neuenstein
Hauptstraße 1
74632 Neuenstein
2. Bürgeramt Neuenstein
Hauptstraße 1
74632 Neuenstein
3. Ordnungsamt Neuenstein
Hauptstraße 1
74632 Neuenstein
Gemeinde Neuenstein – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.