Neuenstein ist eine Gemeinde im Nordosten von Hessen, im Landkreis Hersfeld-Rotenburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Hersfeld-Rotenburg
Einwohner
2947 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
36286
Vorwahlen
06677, 06621 (Bad Hersfeld) in den Ortsteilen Untergeis und Gittersdorf
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Bernhardtsmhle, Eichhof, Grnbhl, Kesselhof, Klumpenhof, Lohe, Obereppach, Obersöllbach, Tannen, Untereppach, Wchern, Bernhardtsmühle, Eichhof, Grünbühl, Kesselhof, Klumpenhof, Lohe, Obereppach, Obersöllbach, Tannen, Untereppach, Wüchern
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neuenstein
Hauptstraße 1
74632 Neuenstein
2. Bürgeramt Neuenstein
Hauptstraße 1
74632 Neuenstein
3. Ordnungsamt Neuenstein
Hauptstraße 1
74632 Neuenstein
Gemeinde Neuenstein – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.