Neufahrn in Niederbayern (amtlich: Neufahrn i.NB) ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Landshut
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
4385 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84088
Vorwahl
08773
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Neufahrn in Niederbayern – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Neufahrn in Niederbayern gibt es aktuellen Protest gegen den Bebauungsplan für ein neues Wohngebiet im Neufahrner Süden. Die Anwohner kritisieren die Höhe der geplanten Gebäude, insbesondere ein fünfstöckiger Wohnblock, und die unzureichenden Parkmöglichkeiten. Sie befürchten einen deutlichen Anstieg des Verkehrsaufkommens und haben 84 Einsprüche eingereicht. Der Gemeinderat hat den Plan bereits befürwortet, trotz der Bedenken der Anwohner.
Zudem wurde im März 2022 der Bebauungsplan Nr. 133 für ein neues Baugebiet im Nord-Westen Neufahrns beschlossen, das einen integrativen Kindergarten und verschiedene Wohnformen umfasst. Die Bürger- und Behördenbeteiligung fand zwischen Mai und Juni 2022 statt, und es wurden einige Anpassungen am Bebauungsplan vorgenommen.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.