Neufahrn in Niederbayern (amtlich: Neufahrn i.NB) ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Landshut
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
4385 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84088
Vorwahl
08773
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Neufahrn in Niederbayern – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Neufahrn in Niederbayern gibt es aktuellen Protest gegen den Bebauungsplan für ein neues Wohngebiet im Neufahrner Süden. Die Anwohner kritisieren die Höhe der geplanten Gebäude, insbesondere ein fünfstöckiger Wohnblock, und die unzureichenden Parkmöglichkeiten. Sie befürchten einen deutlichen Anstieg des Verkehrsaufkommens und haben 84 Einsprüche eingereicht. Der Gemeinderat hat den Plan bereits befürwortet, trotz der Bedenken der Anwohner.
Zudem wurde im März 2022 der Bebauungsplan Nr. 133 für ein neues Baugebiet im Nord-Westen Neufahrns beschlossen, das einen integrativen Kindergarten und verschiedene Wohnformen umfasst. Die Bürger- und Behördenbeteiligung fand zwischen Mai und Juni 2022 statt, und es wurden einige Anpassungen am Bebauungsplan vorgenommen.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.