Neumünster (niederdeutsch: Niemünster und Neemünster) ist eine kreisfreie Stadt und ein Oberzentrum in der Mitte Schleswig-Holsteins
Bundesland
Einwohner
79.496 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
24534, 24536, 24537, 24539
Vorwahl
04321
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dosenmoor, Ellhorn, Krusenhof
Adressen:
1. Stadt Neumünster, Rathaus, 24534 Neumünster
2. Agentur für Arbeit Neumünster, Bismarckstraße 11, 24534 Neumünster
3. Kreisverwaltung Segeberg, Lübecker Str. 10, 23795 Bad Segeberg (zuständig für Neumünster)
Gemeinde Neumünster – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Neumünster in den bereitgestellten Quellen. Die Informationen beziehen sich hauptsächlich auf allgemeine Aspekte und Verfahren von Bebauungsplänen in Neumünster, ohne aktuelle spezifische Entwicklungen oder Änderungen zu erwähnen.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.