Neustadt in Sachsen ist eine Stadt im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Sachsen.
Bundesland
Landkreis
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Einwohner
12.200 (31. Dez. 2017)
Postleitzahlen
01841–01844
Vorwahl
03596
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aich, Altenwied, Ammerich, Anxbach,GemRahms, Aurora, Bad, Baumgartenhof, Baumkrug, Benzloch, Bergdorf, Bergmhle, Bertenau, Beusloe, Borscheid, Brandstette, Brodauermhle, Brchen, Brx, Bhlingen, Burckshof, Burgschenke, Buschwiesenhof, Colmar, Deisenhofen, Dinkelbach, Dobertshof, Ebersdorf, Eggensee, Ehrenberg, Eilenberg, Eisberg, Elsaff, Erbachhof, Erlach, Filchendorf, Firkenhof, Funkenhausen, Geibenstetten, Gerhardshahn, Görnitz
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neustadt
Hauptstraße 1
12345 Neustadt
2. Finanzamt Neustadt
Am Rathaus 2
12345 Neustadt
3. Jobcenter Neustadt
Bahnhofstraße 3
12345 Neustadt
Gemeinde Neustadt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- In Neustadt an der Weinstraße wurde der Bebauungsplan für die Landesgartenschau 2027 fortgeführt, um die identifizierten Kernflächen bauleitplanerisch zu sichern und städtebauliche Fehlentwicklungen zu vermeiden.
- Der Bebauungsplan "Naulott-Guckinsland, VI. Änderung und Erweiterung" konzentriert sich auf die Herstellung einer qualifizierten inneren und äußeren Erschließung südlich der B 39, mit separater Bearbeitung der Erschließungsproblematik.
- Der Bebauungsplan "Schmittenäcker" im Ortsbezirk Geinsheim fokussiert auf die Entwicklung neuer Wohnbaugebiete unter dem Prinzip der Innen-vor-Außenentwicklung.
- In Neustadt an der Donau wurde der Bebauungsplan "Sonder-, Gewerbe- und Industriegebiet Neustadt-Süd" im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB geändert, um die Umnutzung des Gewerbeparks 17 planungsrechtlich abzusichern.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.