Neustadt an der Waldnaab (amtlich: Neustadt a.d.Waldnaab) ist die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises im bayerischen Regierungsbezirk Oberpfalz.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
5709 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92660
Vorwahl
09602
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Neustadt an der Waldnaab, Stadtplatz 1, 93437 Neustadt an der Waldnaab
2. Landratsamt Neustadt an der Waldnaab, Am Landratsamt 1, 92660 Neustadt an der Waldnaab
3. Finanzamt Weiden, Bahnhofstraße 1, 92637 Weiden in der Oberpfalz
Gemeinde Neustadt an der Waldnaab – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Bebauungsplan für Felixallee in Neustadt/WN ist abgeschlossen. Einwände gegen den Bebauungsplan für das Krankenhausareal wurden von Anwohnern angekündigt und kritisiert.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.