Neustadt an der Waldnaab (amtlich: Neustadt a.d.Waldnaab) ist die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises im bayerischen Regierungsbezirk Oberpfalz.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
5709 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92660
Vorwahl
09602
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Neustadt an der Waldnaab, Stadtplatz 1, 93437 Neustadt an der Waldnaab
2. Landratsamt Neustadt an der Waldnaab, Am Landratsamt 1, 92660 Neustadt an der Waldnaab
3. Finanzamt Weiden, Bahnhofstraße 1, 92637 Weiden in der Oberpfalz
Gemeinde Neustadt an der Waldnaab – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Bebauungsplan für Felixallee in Neustadt/WN ist abgeschlossen. Einwände gegen den Bebauungsplan für das Krankenhausareal wurden von Anwohnern angekündigt und kritisiert.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.