Sie ist Sitz des Amtes Neustadt-Glewe, dem auch die Gemeinden Brenz und Blievenstorf angehören. Neustadt-Glewe (bis 1926: Neustadt i
Bundesland
Landkreis
Ludwigslust-Parchim
Einwohner
6969 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
19306
Vorwahl
038757
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Neustadt-Glewe
Am Markt 1
19306 Neustadt-Glewe
2. Einwohnermeldeamt Neustadt-Glewe
Am Markt 1
19306 Neustadt-Glewe
3. Ordnungsamt Neustadt-Glewe
Am Markt 1
19306 Neustadt-Glewe
Gemeinde Neustadt-Glewe – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Neustadt-Glewe betreffen den Bebauungsplan Nr. 38 Bioenergieanlage Lewitz, der am 5. Oktober 2023 satzungsmäßig beschlossen und am 5. Juni 2024 rechtskräftig wurde. Dieser Plan dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung einer Fläche für eine Bioenergieanlage, um regenerativen Strom zu erzeugen und zur nachhaltigen Energieversorgung beizutragen.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.