Neustadt-Glewe (bis 1926: Neustadt i. Sie ist Sitz des Amtes Neustadt-Glewe, dem auch die Gemeinden Brenz und Blievenstorf angehören
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Ludwigslust-Parchim                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
6969 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
19306                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
038757                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadt Neustadt-Glewe  
   Am Markt 1  
   19306 Neustadt-Glewe  
2. Einwohnermeldeamt Neustadt-Glewe  
   Am Markt 1  
   19306 Neustadt-Glewe  
3. Ordnungsamt Neustadt-Glewe  
   Am Markt 1  
   19306 Neustadt-Glewe  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Neustadt-Glewe – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
 
                                - Dienstag: 09:00 - 17:30
 
                                - Mittwoch: 09:00 - 12:00
 
                                - Donnerstag: 09:00 - 12:00
 
                                - Freitag: 09:00 - 12:00
 
                                - Samstag: Geschlossen
 
                                - Sonntag: Geschlossen
 
                            
                         
                        
                            Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Neustadt-Glewe betreffen den Bebauungsplan Nr. 38 Bioenergieanlage Lewitz, der am 5. Oktober 2023 satzungsmäßig beschlossen und am 5. Juni 2024 rechtskräftig wurde. Dieser Plan dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung einer Fläche für eine Bioenergieanlage, um regenerativen Strom zu erzeugen und zur nachhaltigen Energieversorgung beizutragen.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
                            
                                Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
 - Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
 - Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
 - Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
 - Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
 - Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
 
 
                             
                         
                        
                            Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
                            
                                Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
 - Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
 - Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
 
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.