Neuötting ist eine Stadt im oberbayerischen Landkreis Altötting im Regierungsbezirk Oberbayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
8817 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84524
Vorwahl
08671
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aich, Aicher, Alzberg, Alzgern, Baumanngütl, Beck, Bemberg, Berg, Berrgütl, Blabenzing, Brandmaiergütl, Brandmühl, Bremsthal, Buchnerschneid, Burg, Dürschl, Eck, Eggen, Ehegarten, Eisenfelden, Erber, Estor, Fading, Gasteig, Gausberg, Geisberg, Geiselloh, Gießübel, Giglhub, Gilgöd, Goldhub, Guggenberg, Guntersberg, Hartberg, Haunberg, Herzöd, Hilger, Hilling, Hintereck, Hitzenberg
Adressen:
1. Stadtverwaltung Neuötting, Hauptstraße 1, 84524 Neuötting
2. Landratsamt Altötting, Ludwigstraße 1, 84503 Altötting
3. Finanzamt Altötting, Gabelsbergerstraße 6, 84503 Altötting
Gemeinde Neuötting – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Neuötting gibt es aktuelle Entwicklungen im Rahmen von Bebauungsplänen, insbesondere in der Stadt Altötting, die in der Nähe liegt. Ein Bebauungsplanverfahren sieht vor, in einem Gebiet am nordwestlichen Stadtrand von Altötting verdichtetes Bauen in Form von Geschosswohnungsbau zu schaffen, um dem Bedarf an Wohnraum und einem neuen Kindergarten zu entsprechen. Dieser Plan umfasst auch die Schaffung eines öffentlichen Parkplatzes und die Erhaltung einer Baumreihe entlang der Holzhauser Straße.
Zudem gab es in der Gemeinde Winhöring eine 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Kronberg“, die den Bau von drei Mehrfamilienhäusern mit etwa 20 Wohneinheiten und einer Tiefgarage vorsieht, um den Bedarf an kleineren Mietwohnungseinheiten zu decken.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.