Niederbergkirchen ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Mühldorf am Inn und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Rohrbach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
1239 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84494
Vorwahlen
08639, 08635, 08631, 08637
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Aiching, Asenreit, Bach, Berg, Birach, Brenning, Dieting, Eiselharting, Ettiching, Etzmanning, Franzenseck, Fundhobl, Gehring, Großhiebing, Grnberg, Hacken, Haidberg, Haunberg, Hennetsberg, Höllberg, Hub, Kainrading, Kinning, Kleinhiebing, Kollmannseck, Langolding, Litzlbach, Miesing, Niederschweibern, Oberrohrbach, Oed, Penning, Puffthal, Ramersberg, Rappensberg, Rohrbach, Sarling, Schmuck, Staudach, Stetten
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Niederbergkirchen, Hauptstraße 1, 84428 Niederbergkirchen
2. Landkreis Mühldorf am Inn, Ludwigstraße 5, 84453 Mühldorf am Inn
3. Standesamt Niederbergkirchen, Hauptstraße 1, 84428 Niederbergkirchen
Gemeinde Niederbergkirchen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.