Bebauungsplan24
Niederfüllbach
Niederfüllbach ist eine Gemeinde im oberfränkischen Landkreis Coburg und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Grub am Forst.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
1489 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96489
Vorwahl
09565
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Geizenmühle, Roth
Adressen:
1. Gemeinde Niederfüllbach
Hauptstraße 1
96260 Niederfüllbach
2. Rathaus Niederfüllbach
Hauptstraße 1
96260 Niederfüllbach
3. Landratsamt Coburg
Poststraße 1
96450 Coburg
Öffnungszeiten
Montag: 07:30 - 16:00
Dienstag: 07:30 - 16:00
Mittwoch: 07:30 - 16:00
Donnerstag: 07:30 - 16:00
Freitag: 07:30 - 13:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
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In Deutschland gibt es keine Unterschiede zwischen Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser. Dies gilt für das Planungs- und Bauverfahren. Auch bei den Qualitätsanforderungen an Gebäude gibt es keine Unterschiede.
Das Bundesinstitut für Bauforschung (BAU) sieht hier jedoch ein Problem: Mit der zunehmenden Zahl von Alleinlebenden steigt der Bedarf an Wohnraum. Die BAU empfiehlt daher, die Rechtsgrundlage für Wohnbaugenehmigungen um die Möglichkeit des Baus von Mehrfamilienhäusern zu erweitern.
Diese Empfehlung stützt sich auf Forschungsergebnisse, die zeigen, dass der Anteil der Einpersonenhaushalte von 14% im Jahr 1970 auf heute 25% gestiegen ist.