Niedermurach ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Schwandorf und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
1247 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92545
Vorwahl
09671
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Antelsdorf, Brcklinghof, Dietersdorf, Höflarn, Holmbrunn, Nottersdorf, Rottendorf, Schlotthof, Schwaighof, Voggendorf, Antelsdorf, Brücklinghof, Dietersdorf, Höflarn, Holmbrunn, Nottersdorf, Rottendorf, Schlotthof, Schwaighof, Voggendorf
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Niedermurach
Hauptstraße 1
92549 Niedermurach
2. Finanzamt Schwandorf
Am Stadtpark 1
92421 Schwandorf
3. Landratsamt Schwandorf
Dr.-von-Holderberg-Straße 5
92421 Schwandorf
Gemeinde Niedermurach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.