Schwandorf ist eine Große Kreisstadt im gleichnamigen Landkreis Schwandorf im Regierungsbezirk Oberpfalz in Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
29.254 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92421
Vorwahl
09431
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Egidiberg, Kreith, Krondorf, Löllsanlage, Niederarling, Oberschwandorf, Richt, Schwandorf, Unterschwandorf, Volkertsweiler, Egidiberg, Kreith, Krondorf, Löllsanlage, Niederarling, Oberschwandorf, Richt, Unterschwandorf, Volkertsweiler
Adressen:
1. Stadt Schwandorf
Stadtplatz 1
92421 Schwandorf
2. Landratsamt Schwandorf
Am Stadtpark 1
92421 Schwandorf
3. Finanzamt Schwandorf
Bahnhofstraße 2
92421 Schwandorf
Gemeinde Schwandorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.