Schwandorf ist eine Große Kreisstadt im gleichnamigen Landkreis Schwandorf im Regierungsbezirk Oberpfalz in Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
29.254 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92421
Vorwahl
09431
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Egidiberg, Kreith, Krondorf, Löllsanlage, Niederarling, Oberschwandorf, Richt, Schwandorf, Unterschwandorf, Volkertsweiler, Egidiberg, Kreith, Krondorf, Löllsanlage, Niederarling, Oberschwandorf, Richt, Unterschwandorf, Volkertsweiler
Adressen:
1. Stadt Schwandorf
Stadtplatz 1
92421 Schwandorf
2. Landratsamt Schwandorf
Am Stadtpark 1
92421 Schwandorf
3. Finanzamt Schwandorf
Bahnhofstraße 2
92421 Schwandorf
Gemeinde Schwandorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet