Niederwerrn ist nach Einwohnern (nach Werneck) die zweitgrößte Gemeinde des Landkreises
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
8781 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97464
Vorwahlen
09721, 09726
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Paulusmhle, Wiesmhle, Paulusmühle, Wiesmühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Niederwerrn, Hauptstraße 2, 97464 Niederwerrn
2. Landkreis Schweinfurt, Ludwigstraße 2, 97421 Schweinfurt
3. Finanzamt Schweinfurt, Am Alten Gymnasium 1, 97421 Schweinfurt
Gemeinde Niederwerrn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.