Niefern-Öschelbronn ist eine Gemeinde im Enzkreis in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Enzkreis
Einwohner
12.345 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
75223
Vorwahl
07233
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
AutobahnraststättePforzheimOst
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Niefern-Öschelbronn
Hauptstraße 1
75223 Niefern-Öschelbronn
2. Ordnungsamt Niefern-Öschelbronn
Hauptstraße 1
75223 Niefern-Öschelbronn
3. Bürgerbüro Niefern-Öschelbronn
Hauptstraße 1
75223 Niefern-Öschelbronn
Gemeinde Niefern-Öschelbronn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Neubau eines Feuerwehrhauses in Niefern-Öschelbronn ist geplant, da das currente Feuerwehrhaus den aktuellen Anforderungen nicht mehr entspricht. Der für den Neubau gewählte Standort befindet sich im unbeplanten Außenbereich, weshalb die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich ist.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.