Niesky (obersorbisch Niska) ist eine Kleinstadt im Landkreis Görlitz in der Oberlausitz
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
9130 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
02906                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
03588, 035894 (Kosel)                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadt Niesky  
   Markt 1  
   02906 Niesky  
2. Einwohnermeldeamt Niesky  
   Markt 1  
   02906 Niesky  
3. Ordnungsamt Niesky  
   Markt 1  
   02906 Niesky  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Niesky – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
    13:00 - 15:15
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Der Landkreis Niesky arbeitet an mehreren Bebauungsplänen:
- Bebauungsplan Nr. 21 "Wohngebiet Albin-Müller-Weg" soll die städtebauliche Entwicklung sichern und dem Bedarf nach Wohnbauflächen entsprechen.
- Bebauungsplan Nr. 22 "Wohnbebauung Wiesenstraße" wurde mit Entwurfs- und Auslegungsbeschluss sowie Satzungsbeschluss behandelt.
- Bebauungsplan Nr. 20 "Photovoltaik-Freiflächenanlage Niesky See" wurde mit Abwägungs- und Feststellungsbeschluss beschlossen.
- Bebauungsplan Nr. 19 "Erholungsgebiet Tonschacht See" wurde mit Satzungsbeschluss behandelt.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
                            
                                Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
 
                         
                        
                            Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
                            
                                Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.