Niesky (obersorbisch Niska) ist eine Kleinstadt im Landkreis Görlitz in der Oberlausitz
Bundesland
Sachsen
Landkreis
Einwohner
9130 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
02906
Vorwahlen
03588, 035894 (Kosel)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Niesky
Markt 1
02906 Niesky
2. Einwohnermeldeamt Niesky
Markt 1
02906 Niesky
3. Ordnungsamt Niesky
Markt 1
02906 Niesky
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 13:00 - 17:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 15:15
Freitag: Geschlossen
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Landkreis Niesky arbeitet an mehreren Bebauungsplänen:
- Bebauungsplan Nr. 21 "Wohngebiet Albin-Müller-Weg" soll die städtebauliche Entwicklung sichern und dem Bedarf nach Wohnbauflächen entsprechen.
- Bebauungsplan Nr. 22 "Wohnbebauung Wiesenstraße" wurde mit Entwurfs- und Auslegungsbeschluss sowie Satzungsbeschluss behandelt.
- Bebauungsplan Nr. 20 "Photovoltaik-Freiflächenanlage Niesky See" wurde mit Abwägungs- und Feststellungsbeschluss beschlossen.
- Bebauungsplan Nr. 19 "Erholungsgebiet Tonschacht See" wurde mit Satzungsbeschluss behandelt.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.