Niesky (obersorbisch Niska) ist eine Kleinstadt im Landkreis Görlitz in der Oberlausitz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
9130 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
02906
Vorwahlen
03588, 035894 (Kosel)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Niesky
Markt 1
02906 Niesky
2. Einwohnermeldeamt Niesky
Markt 1
02906 Niesky
3. Ordnungsamt Niesky
Markt 1
02906 Niesky
Gemeinde Niesky – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 15:15
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Landkreis Niesky arbeitet an mehreren Bebauungsplänen:
- Bebauungsplan Nr. 21 "Wohngebiet Albin-Müller-Weg" soll die städtebauliche Entwicklung sichern und dem Bedarf nach Wohnbauflächen entsprechen.
- Bebauungsplan Nr. 22 "Wohnbebauung Wiesenstraße" wurde mit Entwurfs- und Auslegungsbeschluss sowie Satzungsbeschluss behandelt.
- Bebauungsplan Nr. 20 "Photovoltaik-Freiflächenanlage Niesky See" wurde mit Abwägungs- und Feststellungsbeschluss beschlossen.
- Bebauungsplan Nr. 19 "Erholungsgebiet Tonschacht See" wurde mit Satzungsbeschluss behandelt.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.