Niestetal ist eine Großgemeinde im nordhessischen Landkreis Kassel in direkter Nachbarschaft von Kassel und zum Südzipfel Niedersachsens.
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
11.365 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34266
Vorwahl
0561
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Niestetal
Hauptstraße 1
34266 Niestetal
2. Ordnungsamt Niestetal
Hauptstraße 1
34266 Niestetal
3. Finanzamt Kassel
Wilhelmshöher Allee 73
34121 Kassel
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Niestetal hat den Bebauungsplan Nr. 37 „Gewerbegebiet Sandershäuser Berg“, 2. Änderung, und den Bebauungsplan Nr. 44 „Gewerbegebiet Sandershäuser Berg 2.1“ beschlossen. Diese Pläne wurden nach Genehmigung durch das Regierungspräsidium in Kassel und dem Zweckverband Raum Kassel rechtswirksam. Die Änderungen umfassen die planungsrechtliche Vorbereitung für den Bau eines Wasserstoffkraftwerks, die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage und die Erweiterung gewerblicher Bauflächen. Zusätzlich wird eine Vorstaufläche für die Logistik der zuliefernden Betriebe eingerichtet, um den Verkehrsfluss zu optimieren. Die Arbeiten an der gemeindlichen Straße Zum Solarwerk sollen im Sommer 2024 beginnen und im Frühjahr 2025 abgeschlossen sein.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.