Bebauungsplan24
Nonnenhorn
Nonnenhorn ist eine Gemeinde am Bodensee im Landkreis Lindau (Bodensee) im bayerischen Regierungsbezirk Schwaben
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Landkreis
Einwohner
1791 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88149
Vorwahl
08382
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Nonnenhorn
Hauptstraße 12
88149 Nonnenhorn
2. Ordnungsamt Nonnenhorn
Hauptstraße 12
88149 Nonnenhorn
3. Standesamt Nonnenhorn
Hauptstraße 12
88149 Nonnenhorn
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 11:00
Dienstag: 08:00 - 11:00
Mittwoch: 13:00 - 15:30
Donnerstag: 08:00 - 11:00
Freitag: 08:00 - 11:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
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In Deutschland gibt es keine Unterschiede zwischen Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser. Dies gilt für das Planungs- und Bauverfahren. Auch bei den Qualitätsanforderungen an Gebäude gibt es keine Unterschiede.
Das Bundesinstitut für Bauforschung (BAU) sieht hier jedoch ein Problem: Mit der zunehmenden Zahl von Alleinlebenden steigt der Bedarf an Wohnraum. Die BAU empfiehlt daher, die Rechtsgrundlage für Wohnbaugenehmigungen um die Möglichkeit des Baus von Mehrfamilienhäusern zu erweitern.
Diese Empfehlung stützt sich auf Forschungsergebnisse, die zeigen, dass der Anteil der Einpersonenhaushalte von 14% im Jahr 1970 auf heute 25% gestiegen ist.