Norken (mundartlich: Noorge) ist eine Ortsgemeinde im Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Westerwaldkreis
Einwohner
940 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57629
Vorwahl
02661
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Bretthausen, Bretthausen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Norken
Hauptstraße 1
56414 Norken
2. Ordnungsamt Norken
Kirchstraße 5
56414 Norken
3. Bürgeramt Norken
Schulstraße 3
56414 Norken
Gemeinde Norken – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat von Norken hat in den letzten Jahren verschiedene Bebauungspläne und Änderungen dazu beschlossen. Hier sind einige neueste Entwicklungen:
- Es gibt Bebauungspläne wie den Bebauungsplan „Am Weissen Berg“, dessen Ziel die zukünftige Entwicklung des Ortes und die Anpassung an örtliche Begebenheiten ist.
- Es wurden Änderungen an bestehenden Bebauungsplänen vorgenommen, wie z.B. die Änderung des Bebauungsplans Hirzenhub im Jahr 1992, bei der Mängel im Teilausbau im Erlenweg behoben werden sollten.
- Weitere Änderungen betrafen den Bebauungsplan „Auf der Heide“ im Jahr 1991.
- Aktuelle und detaillierte Planzeichnungen und Änderungen der Bebauungspläne der Ortsgemeinde Norken sind auf der Website der Verbandsgemeinde Bad Marienberg verfügbar.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.