Ober-Ramstadt (im lokalen Dialekt: Owwer-Ramschd) ist eine Stadt im südhessischen Landkreis Darmstadt-Dieburg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Darmstadt-Dieburg
Einwohner
15.011 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
64372
Vorwahlen
06154, 06167
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Ober-Ramstadt
Hauptstraße 20
64372 Ober-Ramstadt
2. Bürgeramt Ober-Ramstadt
Hauptstraße 20
64372 Ober-Ramstadt
3. Ordnungsamt Ober-Ramstadt
Hauptstraße 20
64372 Ober-Ramstadt
Gemeinde Ober-Ramstadt – Öffnungszeiten
- Montag:
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Die Stadt Ober-Ramstadt hat verschiedene Bebauungspläne und Verfahren im Gange. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan für die Dr.-Robert-Murjahn-Straße 11 wurde erstellt, um ein weiteres Bürogebäude mit drei Bürogeschossen und einem Tiefgaragengeschoss zu errichten, um dringend benötigten Büroraum für die Firma TB International GmbH zu schaffen.
Zudem hat die Stadt das Gelände für die Erweiterung des Firmengeländes von baier & michels in Rohrbach neu überplant und eine Baugenehmigung erteilt, nachdem eine komplexe bauplanungsrechtliche Ausgangslage geklärt wurde.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.